von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des Motorradherstellers KTM AG hat das Landesgericht Ried im Innkreis mit Beschluss vom 18. Juli 2022 Herrn RA Mag. Peter Vogl, MBA, Ried im Innkreis, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser kann bis zum 31. August 2022 zu den Überprüfungsanträgen und zu der Antragserwiderung der PIERER Mobility AG Stellung nehmen.
Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0).
LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.Neugebauer u.a. ./. PIERER Mobility AG
13 Überprüfungsanträge mit 19 Antragstellern
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-4600 Wels
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