Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
Frankfurt am Main, 06. Februar 2026 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NAKIKI SE („NAKIKI“) haben heute beschlossen, umgehend beim zuständigen Amtsgericht die gerichtliche Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Abberufung bzw. den Wechsel des derzeitigen Abschlussprüfers, KHS Audit and Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln zu beantragen.
Grund für den Antrag ist, dass aus Sicht der NAKIKI das Vertrauensverhältnis zum derzeit bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 nachhaltig zerrüttet ist. NAKIKI wird über das weitere Verfahren und den Ausgang des gerichtlichen Antrags sowie eine etwaige Neubestellung eines Abschlussprüfers gemäß den gesetzlichen Vorgaben informieren.
NAKIKI SE
Der Vorstand
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