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Dienstag, 10. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Verbindungsbeschluss des LG Mannheim

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Mannheim hat mit Beschluss vom 1. Februar 2026 die Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Succession German Bidco GmbH mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 23 O 45/25. Das Gericht hat mitgeteilt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter, zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen. 

Die Antragsgegnerin hat in einer Stellungnahme ausgeführt, dass nach Ihrer Auffassung die Antragsfrist erst mit Wirksamwerden des BuG, d.h. am 1. Januar 2026, zu laufen begonnen habe. Insoweit könnten noch Spruchanträge gestellt werden.

LG Mannheim, Az. 23 O 45/25
Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP

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