von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hatte das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt (statt der in dem Vertrag festgesetzten EUR 21,18). Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt.
Dem neuen Gutachten soll ein Basiszinssatz von gerundet 2,5 %, eine Marktrisikoprämie von 5 % nach Steuern und ein Betafaktor von 1,0 zugrunde gelegt werden. Die in der Planung erfassten unechten Synergien sollen berücksichtigt werden, "dagegen sind die vom Sachverständigen Prof. Dr. Aders auf der Grundlage der Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung der Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) von Dezember 2012 in die Planungsrechnung hineingenommenen echten Synergieeffekte aus der Schließung zentraler Stabsabteilungen nicht zu berücksichtigen".
Nach Wunsch des OLG soll der Sachverständige u.a. die in der ewigen Rente zu erzielende Eigenkapitalrendite und die nachhaltige Wachstumsrate in den Blick nehmen und den Unternehmenswert mithilfe des aus dem Kapitalisierungszins abgeleiteten sog. Mittelwertansatzes neu berechnen.
Das OLG teilte mit, dass vorgesehen sei, mit der Begutachtung den Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, zu beauftragen.
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
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