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Dienstag, 10. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: Rechtsanwalt Jahn neuer gemeinsamer Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hat das LG Berlin II den zunächst zum gemeinsamen Vertreter bestellten Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann mit Beschluss vom 3. Februar 2026 wieder entpflichtet und Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Jahn, 14558 Nuthetal, zum neuen gemeinsamen Vertreter bestellt.

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hatte sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen. 

LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchG
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Wolfgang Jahn, 14558 Nuthetal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf

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