KUKA Aktiengesellschaft
Augsburg
- ISIN DE0006204407 -
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG), hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), erhoben haben. Die Klagen richten sich gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft vom 17. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KUKA Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG) gefassten Beschluss.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7039/22 anhängig.
Augsburg, im Juli 2022
KUKA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. Juli 2022
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