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Dienstag, 31. Mai 2022

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG: Verhandlungstermin am 24. November 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG, München, hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 24. November 2022, 10:30 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin sollen die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Suerbaum und Herr WP Martin Laumayer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, angehört werde.

Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Filmproduktionsfirma Odeon Film AG am 29. Juni 2021 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LEONINE Licensing AG beschlossen. Diese gehört zur LEONINE-Gruppe, deren Mehrheitsgesellschafter die Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR) ist. Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Odeon-Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 je Stückaktie. 

LG München I, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München

asknet Solutions AG beschließt Delisting der Aktie

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Karlsruhe, 30. Mai 2022
– Der Vorstand der asknet Solutions AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der asknet Solutions AG (Ticker: ASKN; ISIN: DE000A2E3707) in das Freiverkehrssegment Basic Board an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 AGB der Deutschen Börse AG zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute, am 30. Mai 2022, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden. Die Kündigung bzw. das Delisting soll zum 31. August 2022 erfolgen.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Insbesondere vor dem Hintergrund deutlich erhöhter Folgepflichten der Marktmissbrauchsverordnung auch für Emittenten im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sind die damit verbundenen Kosten beträchtlich. Mit dem Rückzug ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

CONSUS Real Estate AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und Wertberichtigung im Jahresabschluss 2021

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 16. Mai 2022 - Der Vorstand der Consus Real Estate AG ("Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust eingetreten ist, der dazu führt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals beläuft.

Der Vorstand der Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass auf Grundlage einer indikativen Beteiligungsbewertung der Gesellschaft, die derzeit im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2021 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird, überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen werden müssen. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen wäre das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgrund der Abschreibungen und der sich daraus ergebenen Verlustübernahmen auf Basis bestehender Ergebnisabführungsverträge negativ. Hintergrund des Abschreibungsbedarfs sind gestiegene Baukosten und eine deutliche Reduzierung des erwarteten Projektentwicklungsvolumens.

Ein Verlust in dem erwarteten Umfang löst nach § 92 Abs. 1 AktG die gesetzliche Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung aus. Die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung wird einschließlich der Tagesordnung form- und fristgerecht veröffentlicht werden. In der Hauptversammlung wird der Vorstand den Verlust des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. 

Berlin, 17. Mai 2022

CONSUS Real Estate AG: Niederlegung Vorstand Dr. Bernd Schade und Bestellung Sven-Christian Frank

Berlin, 30. Mai 2022 - Der Vorstand der Consus Real Estate AG („Gesellschaft“), Herr Dr. Bernd Schade, hat dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er sein Amt als Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung zum 7. Juni 2022 niederlegen wird. Herr Dr. Bernd Schade steht der Gesellschaft weiter beratend zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft strebt an, kurzfristig über die Nachfolge zu beschließen und Herrn Sven-Christian Frank mit Wirkung zum 7. Juni 2022 zum Vorstand der Gesellschaft zu bestellen. Nach seiner Bestellung wird sich der neue Vorstand der Gesellschaft umgehend mit der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft befassen, um eine Hauptversammlung zur Anzeige des hälftigen Verlusts des Grundkapitals einzuberufen.

Berlin, 30. Mai 2022 / 21:28 CEST

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG (Verschmelzung auf die Blitz 10-439 SE, umgehend umfirmiert in Custodia Holding SE) hatte das LG München I mit Beschluss vom 29. April 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat nunmehr das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 18. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin hin müssen die beschwerdeführenden Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten für die I. Instanz selber tragen. 

Es dürfte sich dabei um die erste Spruchverfahrensentscheidung des nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen wiedererrichteten Bayerische Obersten Landesgerichts handeln.

BayObLG, Beschluss vom 18. Mai 2022, Az. 101 ZBR 97/20
LG München I, Beschluss vom 29. April 2020, Az. 5 HK O 12992/18
Scheunert u.a. ./. Custodia Holding SE

82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Custodia Holding SE:
Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

Montag, 30. Mai 2022

Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo sichert sich 75 % der Stimmrechte und wird Mehrheitsaktionär der Aareal Bank

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Frankfurt, 30. Mai 2022 – Im Rahmen ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Aareal Bank AG („Aareal Bank") hat die Atlantic BidCo GmbH (die „Bieterin“), eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation („Advent“) und Centerbridge Partners, L.P. („Centerbridge“) verwaltete und beratene Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.àr.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board („CPP Investments") und andere Co-Investoren mittelbar beteiligt sind, die Mindestannahmeschwelle überschritten und sich nach Ablauf der ersten Annahmefrist insgesamt 74,62 % der Aktien der Aareal Bank gesichert. Mit dem Vollzug der Transaktion wird die Bieterin damit Mehrheitsaktionärin der Aareal Bank.

Aktionäre der Aareal Bank, die das Angebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für 33 Euro in bar je Aktie andienen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 31. Mai 2022 und endet am 13. Juni 2022 um Mitternacht (MESZ).

Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist wird die Bieterin die endgültige Anzahl der angedienten Aktien im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots veröffentlichen. Das Ergebnis wird auch auf der Transaktionswebsite (https://atlantic-offer.com) veröffentlicht.

Der Vollzug der Transaktion wird vorbehaltlich der regulatorischen Verfahren für das vierte Quartal 2022 oder das erste Quartal 2023 erwartet. Wie in der am 26. April 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage näher ausgeführt, steht das Angebot unter Vorbehalt der Genehmigung von Bankenaufsichtsbehörden und, soweit erforderlich, Kartellbehörden.

Aareal Bank AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Atlantic BidCo erfolgreich: Mindestannahmeschwelle von 60 Prozent überschritten

Corporate News

- Atlantic BidCo wird – vorbehaltlich der regulatorischen Genehmigungen – neue Mehrheitseigentümerin der Aareal Bank AG

- Weitere gesetzliche Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 31. Mai 2022 und endet am 13. Juni 2022

- Vorstandsvorsitzender Jochen Klösges: „Die erforderliche Mehrheit unserer Aktionäre hat sich zugunsten einer Übernahme der Aareal Bank durch die Atlantic BidCo entschieden. Für uns bedeutet das im Ergebnis, dass wir unsere Strategie in allen drei Geschäftsfeldern mit Unterstützung der neuen Investoren verstärkt umsetzen können. Die neue, stabile Eigentümerstruktur sehen wir als Vorteil, insbesondere bei der Verfolgung unserer nachhaltigen und langfristigen Ziele.“


Wiesbaden, 25. Mai 2022 – Die Atlantic BidCo GmbH („BidCo“), eine Bietergesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation („Advent“) und Centerbridge Partners („Centerbridge“) verwaltete und beratene Fonds sowie weitere Minderheitsgesellschafter indirekt beteiligt sind, hat heute mitgeteilt, dass die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots festgelegte Mindestannahmeschwelle von 60 Prozent bis zum Ende der Annahmefrist am 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) überschritten wurde. Das Ergebnis des Angebots wird laut Bietergesellschaft voraussichtlich am 30. Mai 2022 bekanntgegeben.

Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, können das Angebot in der gesetzlich vorgesehenen weiteren Annahmefrist, die voraussichtlich am 31. Mai 2022 beginnt und am 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) endet, noch annehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG hatten in ihrer gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen begründeten Stellungnahme zum Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH die Höhe des Angebotspreises von 33 Euro je Aktie als fair und angemessen bezeichnet und den Aktionären die Annahme empfohlen. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird vorbehaltlich der regulatorischen Genehmigungen für das vierte Quartal 2022 oder das erste Quartal 2023 erwartet.

Jochen Klösges, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank, sagte: „Die erforderliche Mehrheit unserer Aktionäre hat sich zugunsten einer Übernahme der Aareal Bank durch die Atlantic BidCo entschieden. Für uns bedeutet das im Ergebnis, dass wir unsere Strategie in allen drei Geschäftsfeldern mit Unterstützung der neuen Investoren verstärkt umsetzen können. Die neue, stabile Eigentümerstruktur sehen wir als Vorteil, insbesondere bei der Verfolgung unserer nachhaltigen und langfristigen Ziele.“

Basis für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Aareal Bank und der Bieterin ist die im Zusammenhang mit der Transaktion geschlossene Investorenvereinbarung. Darin sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie „Aareal Next Level“ zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Konzerns zu forcieren. Ermöglicht wird das beschleunigte Wachstum insbesondere durch die Zusammenführung der umfangreichen gemeinsamen Erfahrungen in den Sektoren Financial Services, Software und Zahlungsverkehr sowie durch die Thesaurierung von Gewinnen in den kommenden Jahren. Dadurch würden auf Basis des von der Bieterin unterstützten Business-Plans zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang für attraktive Wachstumsmöglichkeiten in allen drei Segmenten generiert.

Ein Schwerpunkt der gemeinsam identifizierten Wachstumschancen bildet das Bankgeschäft. Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen könnte die Aareal Bank – unter Beibehaltung ihrer konservativen Risikopolitik – mit zusätzlich verfügbarem Kapital ihr Portfoliovolumen in einer Marktphase mit vielfältigen Opportunitäten für attraktives Neugeschäft noch stärker ausweiten und diversifizieren als bisher vorgesehen. Anvisiert wird in der Investorenvereinbarung für die kommenden ca. fünf Jahre eine Steigerung des Kreditportfolios auf bis zu 40 Mrd. Euro, entsprechende Marktgegebenheiten vorausgesetzt. Im Segment Banking & Digital Solutions gibt es nach übereinstimmender Auffassung des Managements und der Finanzinvestoren erhebliches Potenzial für weiteres kapitaleffizientes Wachstum des Provisionsergebnisses. Dabei soll der Fokus auf dem Ausbau und der internationalen Verbreiterung des Angebots rund um die Kernkompetenz Zahlungsverkehr liegen - mithilfe weiterer M&A-Aktivitäten und unterstützt durch den Marktzugang der Investoren sowie attraktive Kooperationsmodelle, auch mit deren Portfoliounternehmen und der Aareon.

Der gemeinsam mit Advent als Minderheitseigentümer der Aareon für die Software-Tochter entwickelte Wertschöpfungsplan, der auf ein signifikantes Ergebniswachstum bis 2025 zielt, soll forciert werden. Dabei kann die Aareon mit Unterstützung der Bieterin auf zusätzliche Mittel für M&A-Aktivitäten zurückgreifen und so ihr erfolgreiches anorganisches Wachstum weiter beschleunigen.

Sonntag, 29. Mai 2022

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund mit dem kürzlich zugestellten Beschluss vom 6. April 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf (nach der Abhilfeentscheidung durch das Landgericht).
 
In dem Spruchverfahren zu dem nach dem BuG durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat kürzlich eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht stattgefunden.

LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
 
Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA)

86 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf mit dem unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 17. März 2022 gefassten und kürzlich zugestellten Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben inzwischen gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf (nach der Abhilfeentscheidung durch das Landgericht).

LG Düsseldorf, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KD River Invest AG
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 50578 Köln

Samstag, 28. Mai 2022

Lloyd Fonds AG stärkt Marktposition durch Übernahme der BV Holding AG

Corporate News

- Übernahme von über 98,0 % der BV Holding AG wird umgesetzt

- Stefan Mayerhofer neuer Chief Wealth Officer der Lloyd Fonds AG

- Alexander Gröbner neuer Bereichsvorstand der Lloyd Fonds AG

- CIO Michael Schmidt verlässt Lloyd Fonds AG-Vorstand

- Geschäftsbericht 2021: EAT-Anstieg auf 5,1 Mio. EUR


Hamburg, 30. März 2022.

Übernahme von über 98,0 % der BV Holding AG wird umgesetzt

Die im Rahmen der Übernahme von über 98 % der Anteile an der BV Holding AG notwendige Freigabe im Rahmen des Inhaberkontrollverfahrens erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2022.

Mit der nun anschliessenden Sachkapitalerhöhung wird die Übernahme der BV Holding AG abgeschlossen. Die Sachkapitalerhöhung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Umfang von 570.384 neuen Aktien. Durch die Sachkapitalerhöhung wird sich das Grundkapital der Lloyd Fonds AG von 13.940.914,00 EUR durch die Ausgabe der neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Grundkapital von je 1,00 EUR auf 14.511.298,00 EUR erhöhen.

Durch die Integration der BV Holding AG wird die Marktposition der Lloyd Fonds AG deutlich gestärkt. Das AuM-Volumen des Lloyd Fonds-Konzerns steigt auf knapp 5,0 Mrd. EUR an.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor der Integration der BV Holding AG in den Lloyd Fonds-Konzern ist neben der Steigerung des AuM-Volumens die strategische Vertiefung der Wertschöpfungskette. Neben der Betreuung vermögender Privatkunden hat die Bayerische Vermögen-Gruppe einen ausgesprochenen Fokus auf das Geschäft mit institutionellen Kunden und agiert hier mit sehr erfahrenen Teams im Markt.

Dazu Dipl-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der Lloyd Fonds AG: "Durch die Integration der Bayerische Vermögen-Gruppe wachsen wir nicht nur deutlich im Gesamtkonzern, sondern vertiefen auch entscheidend unsere Wertschöpfungskette durch den Zugewinn im Segment des institutionellen Kapitals. Diese breite und langjährige Kompetenz im institutionellen Geschäft wollen wir zukünftig für alle unsere Lösungsangebote im Lloyd Fonds-Konzern nutzen."

Stefan Mayerhofer neuer Chief Wealth Officer der Lloyd Fonds AG

Der Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG stimmte auf seiner Sitzung am 29. März 2022 der Bestellung von Herrn Stefan Mayerhofer zum Vorstandsmitglied als Chief Wealth Officer (CWO) zu. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2026. Herr Mayerhofer wird als CWO zukünftig das weitere Wachstum des Geschäftsfelds LLOYD VERMÖGEN verantworten. Er bleibt zudem Vorstandsmitglied der BV Holding AG.

Dazu Stefan Mayerhofer, CWO der Lloyd Fonds AG: "Ich freue mich sehr auf die zukünftige gemeinsame Arbeit im Vorstand sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lloyd Fonds AG. Wir wollen weiter stark wachsen und werden dafür unser Netzwerk und unsere Erfahrungen in der persönlichen Vermögenverwaltung und im Asset-Management bestmöglich einbringen. Hierbei werden wir wechselseitig profitieren können, beispielsweise durch die Nutzung der aufgebauten Digitalen Geldanlageplattform der Lloyd Fonds AG für alle unsere Prozesse und das Portfoliomanagement."

Alexander Gröbner neuer Bereichsvorstand der Lloyd Fonds AG

Alexander Gröbner wird ab dem Zeitraum 1. April 2022 neuer Bereichsvorstand der Lloyd Fonds AG. Er wird künftig insbesondere die regulatorischen Themenfelder für den Lloyd Fonds-Konzern und den nun anschliessenden Integrationsprozess der BV Holding AG in die Lloyd Fonds AG verantworten. Er bleibt zudem ebenfalls Vorstandsmitglied der BV Holding AG.

CIO Michael Schmidt verlässt Lloyd Fonds AG-Vorstand

Im Zuge dieser Veränderungen verlässt Michael Schmidt aus persönlichen Gründen zum 31. März 2022 den Vorstand der Lloyd Fonds AG, bleibt dem Unternehmen aber als direkter Berater des Vorstands und Aufsichtsrates für ein weiteres Jahr erhalten. In dieser Rolle wird Michael Schmidt nahtlos ab April 2022 die Weiterentwicklung der Strategie 2023/25 begleiten, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit und im Geschäft mit institutionellen Investoren. Die Ressortverantwortungen von Herrn Schmidt übernimmt im Vorstand der CEO Achim Plate.

Michael Schmidt trat im April 2019 in den Vorstand der Lloyd Fonds AG ein, um als Chief Investment Officer die Neupositionierung der Gesellschaft mitzugestalten. In seiner dreijährigen Amtszeit gelang es unter seiner Leitung, das Geschäftsfeld LLOYD FONDS im Markt als Spezialanbieter aktiver Alpha-Strategien mit integriertem Nachhaltigkeitsansatz zu etablieren. Dabei konnten mit den 2019 neu aufgelegten Fondsstrategien auch erste Mandate von hochprofessionellen institutionellen Anlegern gewonnen werden. Herr Schmidt legte zudem in seiner Verantwortung für Recht, Compliance und Regulatorik die aufsichtsrechtliche Basis für die Weiterentwicklung der Gesellschaft. In seiner Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie implementierte er moderne SDG-orientierte Investmentansätze bei LLOYD FONDS, führte auf Unternehmensebene ein CO2-Management ein und entwickelte die Corporate Governance weiter.

"Der Aufsichtsrat respektiert die persönliche Entscheidung von Herrn Schmidt", kommentiert der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Dr. Stefan Rindfleisch. "Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden und im Namen des Aufsichtsrates danke ich Herrn Schmidt für seinen hervorragenden Beitrag zur erfolgreichen strategischen Neupositionierung der Lloyd Fonds AG. Seine langjährige Erfahrung und umfassende Expertise im Asset Management sowie sein breites Netzwerk sind für die Lloyd Fonds AG sehr wertvoll. Vorstand und Aufsichtsrat freuen sich daher, dass Herr Schmidt dem Unternehmen weiterhin beratend zur Seite stehen wird."

Geschäftsbericht 2021: EAT-Anstieg auf 5,1 Mio. EUR

Im heute veröffentlichten Geschäftsbericht weist die Lloyd Fonds AG einen Konzernjahresüberschuss nach Steuern (EAT) von 5,1 Mio. EUR (Vj.: -0,7 Mio. EUR) aus. Dies entspricht einem Gewinn von 0,39 EUR pro ausstehende Aktie (EPS).

Der deutlich gestiegene Konzernjahresüberschuss ist dabei u. a. auf die zum Jahresende nochmals höhere Fair Value Bewertung zweier Beteiligungen der Lloyd Fonds AG im Geschäftssegment LLOYD FONDS REAL ASSETS zurückzuführen.

Insgesamt erzielte der Lloyd Fonds-Konzern im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau in Höhe von 26,1 Mio. EUR (Vj.: 27,7 Mio. EUR).

Das operative Konzernergebnis (EBITDA) betrug 4,6 Mio. EUR (Vj.: 7,0 Mio. EUR).

Der operative Cashflow stieg auf 20,0 Mio. EUR (Vj.: -0,9 Mio. EUR).

Den Geschäftsbericht können Sie unter www.lloydfonds.ag /Investor Relations downloaden.

Über die Lloyd Fonds AG:

Die Lloyd Fonds AG ist ein innovatives Finanzhaus, das mit aktiven, nachhaltigen und digitalen Investmentlösungen Rendite für seine Partner und Kunden erzielt. Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der Börse vertreten. Seit März 2017 ist die Lloyd Fonds AG im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Im Geschäftsfeld LLOYD FONDS erfolgt eine Positionierung als Spezialanbieter benchmarkfreier Aktien-, Renten- und Mischfonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien. Alle, durch erfahrene Fondsmanager mit nachgewiesenem Track-Rekord gesteuerten Fonds, berücksichtigen einen integrierten Nachhaltigkeitsansatz im Investmentprozess.

Im Geschäftsfeld LLOYD VERMÖGEN erfolgt über die Lange Assets & Consulting GmbH und die BV Holding AG eine proaktive, ganzheitliche 360 Umsetzung der individuellen Ziele von vermögenden Kunden in einer persönlichen Vermögensverwaltung.

Im Geschäftsfeld LLOYD DIGITAL werden über das WealthTech LAIC und das FinTech growney digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten.

Ziel der Strategie 2023/25 ist es, die Lloyd Fonds AG als innovativen Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland zu positionieren.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Minderheitsaktionäre der BV Holding sollen im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs ausgeschlossen werden.

Freitag, 27. Mai 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)

  • Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022 (Fristende 6. Juli 2022)
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Verschmelzungsvertrag mit der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft eingetragen
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out-Verlangen der Verallia Packaging S.A.S.
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Verschmelzung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft eingetragen

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 74455   Bekannt gemacht am: 23.05.2022 11:46 Uhr

23.05.2022

HRB 74455: SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, Völckersstraße 38, 22765 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2022 mit der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 11108) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 08.04.2022 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 11108) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 14.02.2022 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 11108) gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Anmerkung der Redaktion:

Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft wirksam.

Die Angemessenheit der den damit ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.

Hauptversammlung der MyHammer Holding AG soll über Verschmelzung auf die Instapro II AG beschließen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die MyHammer Holding AG soll nun doch wegverschmolzen werden, wie bereits im Februar 2021 angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/myhammer-holding-ag-verschmelzung-der.html. Die anstehende Hauptversammlung am 23. Juni 2022 soll unter TOP 4 einer Verschmelzung auf die Instapro II AG zustimmen.

Die HomeAdvisor GmbH, Berlin, hatte den Minderheitsaktionären im letzten Jahr ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Höhe von EUR 22,02 je MyHammer-Aktie unterbreitet. Nach Durchführung des Erwerbsangebots hielt die HomeAdvisor GmbH 84,58 % und damit deutlich unterhalb der Squeeze-out-Schwelle: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/09/bekanntmachung-zum-delisting-angebot.html

Die Instapro II AG ist eine nicht-börsennotierte indirekte Tochtergesellschaft der HomeAdvisor GmbH. Diese ist wiederum ein Tochterunternehmen der HomeAdvisor International LLC. In der Instapro II AG sollen die Beteiligungen an der Werkspot B.V., Tilburg (Niederlande), der Home Advisor Limited, London (Vereinigtes Königreich), und der Travaux.com, Aix-en-Provence (Frankreich) mit MyHammer zusammengeführt werden.

Auszug aus der HV-Einladung der MyHammer Holding AG:

"Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der MyHammer Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II AG, Düsseldorf, als übernehmendem Rechtsträger (Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG)

Die MyHammer Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Instapro II AG, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90821, als übernehmender Rechtsträger haben am 10. Mai 2022 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen (UVZ-Nr. B 1790 für 2022 des Notars Dr. Leif Böttcher mit Amtssitz in Düsseldorf), wonach die MyHammer Holding AG unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Instapro II AG gegen Gewährung von Anteilen der Instapro II AG an die Aktionärinnen und Aktionäre der MyHammer Holding AG verschmolzen wird („Verschmelzungsvertrag“). 

Der Verschmelzungsvertrag wird gem. § 13 UmwG nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluss (Verschmelzungsbeschluss) zustimmen.

Der Verschmelzungsvertrag ist nachstehend unter ► Buchstabe B. in dieser Einberufung vollständig im Wortlaut wiedergegebenen.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 10. Mai 2022 geschlossenen Verschmelzungsvertrag zwischen der MyHammer Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II AG als übernehmendem Rechtsträger (UVZ-Nr. B 1790 für 2022 des Notars Dr. Leif Böttcher mit Amtssitz in Düsseldorf) zuzustimmen.  (...)

Der Verschmelzungvertrag sieht ein Umtauschverhältnis von 14 zu 9 vor. Ziff. 2.1. des Verschmelzungsvertrags lautet insoweit:

"Die Instapro II gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der MyHammer als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der MyHammer kostenfrei für je 14 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der MyHammer 9 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Instapro II."

Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Montag, 23. Mai 2022

Übernahmeangebot für Aktien der Deutschen EuroShop AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Hercules BidCo GmbH
c/o ECE Real Estate Partners GmbH
Heegbarg 30
22391 Hamburg Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 273857

Zielgesellschaft:

Deutsche EuroShop AG 
Heegbarg 36 
22391 Hamburg Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 91799 ISIN: DE0007480204 (WKN 748020)

Die Hercules BidCo GmbH ("Bieterin") hat am 23. Mai 2022 beschlossen, den Aktionären der Deutsche EuroShop AG ("DES") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche Stückaktien der DES mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("DES-Aktien") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, eine Barabfindung in Höhe von EUR 21,50 je DES-Aktie anzubieten. Darüber hinaus werden die DES-Aktionäre den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je DES-Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je DES-Aktie ergibt. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, die über die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird, erhöht sich die Barabfindung um EUR 1,00 je DES-Aktie auf EUR 22,50 je DES-Aktie. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots nach der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, erhalten die Aktionäre der DES zusätzlich zur Barabfindung die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 von der DES.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Übernahmeangebot wird bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, wie einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschließlich der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden), fusionskontrollrechtlichen Freigaben und anderen üblichen Bedingungen.

Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit DES abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ebenfalls nicht, ein Delisting der DES-Aktien vom Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen.

Die Bieterin hat heute mit der DES eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Übernahmeangebots festgelegt sind. Auf der Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der DES das geplante Angebot und dessen Annahme durch die Aktionäre der DES.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DES-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von DES-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.   (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere DES-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden DES-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.   (...)

Hamburg, 23. Mai 2022

Hercules BidCo GmbH

Oaktree und CURA kündigen freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Deutsche EuroShop AG an

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Eine gemeinsame Holdinggesellschaft von durch Oaktree verwalteten Fonds und CURA, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE, hat mit der Deutsche EuroShop eine Investorenvereinbarung abgeschlossen

- Der Gesamtwert für Aktionäre in Höhe von EUR 22,50 pro Aktie entspricht einem substanziellen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs der Deutsche EuroShop von EUR 15,63 je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022

- Die Partnerschaft zwischen Oaktree und dem derzeitigen Ankeraktionär CURA wird eine starke und robuste Aktionärsbasis schaffen, welche es der Deutsche EuroShop ermöglicht, strukturelle Herausforderungen des Einzelhandels zu bewältigen

- Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop begrüßen das Übernahmeangebot zu einem Preis, der deutlich über dem jüngsten Aktienkurs liegt


23. Mai 2022 - London & Hamburg - Ein Konsortium aus von Oaktree Capital Management, L.P. verwalteten und beratenen privaten Investmentfonds und der CURA Vermögensverwaltung, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE Group, hat heute über die Hercules BidCo GmbH, die mittelbar von dem Konsortium kontrolliert werden wird, ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle Stückaktien der Deutsche EuroShop AG (ISIN: DE 000 748 020 4, WKN 748020) angekündigt. Die Deutsche EuroShop ist ein bedeutender Shoppingcenter-Investor, der ein Portfolio von 21 hochwertigen Einkaufszentren an erstklassigen Standorten in Deutschland und attraktiven Städten in Mittel- und Osteuropa besitzt.

Unterstützung der langfristigen Stabilisierung und Erholung der Deutsche EuroShop


Das Angebot ist eine strategische Investition in die Deutsche EuroShop, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf bestehende Herausforderungen und Chancen im aktuellen Einzelhandelsumfeld reagieren kann. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Volatilität im Einzelhandelssektor durch pandemiebedingte Schließungen, Beeinträchtigungen der Lieferketten sowie die allgemeine Verunsicherung der Verbraucher durch den Krieg in der Ukraine verstärkt. Das Konsortium ist fest davon überzeugt, dass langfristiger Erfolg in der Branche Geduld, Investitionen und eine weitere schnelle Anpassung an den Omni-Channel-Vertrieb, flexible Flächennutzung sowie eine Konsolidierung an den hochwertigsten Standorten erfordert. Durch dieses Angebot gewinnt die Deutsche EuroShop mit dem Konsortium einen starken und zuverlässigen Partner, der das Geschäft ebenfalls versteht und seine Expertise einbringt, um das Unternehmen dabei zu unterstützen, auf die Herausforderungen und Chancen des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel zu reagieren.

"Die Deutsche EuroShop hat ein qualitativ hochwertiges Portfolio, das unserer Meinung nach wegen eines seit mehreren Jahren andauernden Ausverkauf des gesamten Einzelhandelssektors von den Kapitalmärkten unterbewertet wird", sagte Ben Bianchi, Managing Director und Head of European Real Estate bei Oaktree. "Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Partnerschaft mit CURA und ECE über die nötige Erfahrung im Immobiliensektor und finanziellen Ressourcen verfügen, das Unternehmen in einem zunehmend wettbewerbsintensiven und sich wandelnden Einzelhandelsumfeld zu unterstützen."

"Der anhaltende Gegenwind, mit dem der Einzelhandel zu kämpfen hat, hat das Unternehmen zuletzt daran gehindert, das Potenzial seiner ansonsten erfolgreichen und konservativen Strategie voll auszuschöpfen. Wir haben eine langfristige Perspektive und die Kraft, um das Unternehmen in enger Zusammenarbeit auf seinem weiteren Weg zu unterstützen", so Dr. Volker Kraft, Managing Partner bei ECE Real Estate Partners, dem Investmentberater des Konsortiums.

Details zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Das Angebot soll zu einem Preis von EUR 21,50 je Aktie der Deutsche EuroShop in bar abgegeben werden. Darüber hinaus erhalten die Aktionäre der Deutsche EuroShop, die das Angebot annehmen, entweder als zusätzliche Zahlung der Bieterin oder als Dividendenzahlung der Deutsche EuroShop den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie der Deutsche EuroShop. Daraus ergibt sich ein Gesamtangebotswert von EUR 22,50 je Aktie. Die Aktionäre der Deutsche EuroShop profitieren von einem deutlichen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den Schlusskurs von EUR 15,63 je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht des Konsortiums, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien der Deutsche EuroShop abzugeben.

Der kontrollierende Gesellschafter der CURA, Alexander Otto, sowie von ihm kontrollierte Unternehmen einschließlich der CURA, die insgesamt circa 20 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop halten, haben Nichtandienungsvereinbarungen unterzeichnet und werden die von ihnen gehaltenen Aktien im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots nicht verkaufen. Diese Aktien unterliegen jedoch einer Stimmbindungsvereinbarung mit dem Konsortium, so dass die entsprechenden Stimmrechte nach Vollzug des Übernahmeangebots der Hercules BidCo GmbH zugerechnet werden. CURA und Oaktree haben einen Konsortialvertrag unterzeichnet, um bei dieser Transaktion auf exklusiver Basis zusammenzuarbeiten.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop zuzüglich einer Aktie. Dies inkludiert die Aktien, die der Stimmbindungsvereinbarung unterliegen und dem Konsortium zugerechnet werden. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt weiterer üblicher Bedingungen, einschließlich des Erhalts der behördlichen Genehmigungen.

Investorenvereinbarung

Die Deutsche EuroShop hat mit dem Konsortium eine Investorenvereinbarung zu den wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots geschlossen. Das Konsortium beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche EuroShop abzuschließen und beabsichtigt auch nicht, die Gesellschaft nach Vollzug des Angebots von der Börse zu nehmen.

Berater

J.P. Morgan tritt als Finanzberater und Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Rechtsberater des Konsortiums auf. Gibson, Dunn & Crutcher LLP fungiert als Rechtsberater für Oaktree und Milbank LLP als Rechtsberater für CURA.

Angebotsunterlage und weitere Informationen

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich über eine Angebotsunterlage, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss. Die Angebotsunterlage wird nach Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.hercules-offer.com

Deutsche EuroShop AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung im Hinblick auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Oaktree und CURA

- Gemeinsame Bietergesellschaft wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu Gesamtwert von EUR 22,50 je Aktie in bar unterbreiten

- Prämie von 44,0 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 20. Mai 2022

- Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop unterstützen das Angebot


Hamburg, 23. Mai 2022 - Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg ("Gesellschaft"), hat heute mit der Hercules BidCo GmbH, München ("Bieterin"), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, nach der die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft für EUR 21,50 je Aktie in bar unterbreiten wird. Darüber hinaus werden die Aktionäre der Gesellschaft, die das Angebot annehmen, den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je Aktie ergibt. Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Angebot bewertet die Deutsche EuroShop mit einem Eigenkapitalwert von rund EUR 1,4 Mrd. Das Angebot entspricht einer Prämie von 44,0 % auf den Xetra-Schlusskurs der Aktie vom 20. Mai 2022 (EUR 15,63).

Die Bieterin beabsichtigt, die Angebotsunterlage zu gegebener Zeit bei der BaFin einzureichen, und es wird erwartet, dass die Annahmefrist im Juni 2022 beginnen wird. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50,0 % plus einer Aktie der Gesellschaft (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, unter Einschluss der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden) und bestimmten weiteren üblichen Bedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Erwerbs durch die Europäische Kommission oder die ggf. zuständigen Behörden in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Transaktion wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 abgeschlossen.

Auf der Grundlage der Investorenvereinbarung begrüßen und unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das geplante Angebot und sind der Ansicht, dass die Transaktion im Interesse des Unternehmens liegt. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin im Rahmen der Durchführung zu veröffentlichenden Angebotsunterlage beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Im Hinblick auf die im Falle einer erfolgreichen Durchführung des Angebots geänderte Aktionärsstruktur wird die Gesellschaft ihre für den 23. Juni 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen und wird diese für Ende August 2022 neu einberufen.

Weitere Informationen zum Angebot werden nach dessen Veröffentlichung auf der Website der Deutsche EuroShop oder von der Bieterin zur Verfügung gestellt.

Die Deutsche EuroShop wird von Deutsche Bank beraten, die - ebenso wie Rothschild & Co - mit der Erstellung einer Fairness Opinion beauftragt wurde. Als Rechtsberater agiert Norton Rose Fulbright.

Deutsche EuroShop - Die Shoppingcenter-AG

Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das SDAX-Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.

Sonntag, 22. Mai 2022

Siemens Energy AG: Freiwilliges Kaufangebot in bar für ausstehende Aktien an Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A.

21.05.2022 / 22:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Siemens Energy AG kündigt ein freiwilliges Kaufangebot in Höhe von 18,05 EUR in bar pro Aktie für alle ausstehenden Aktien an der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. an; Delisting und Integration von Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. beabsichtigt

Die Siemens Energy AG ("Siemens Energy") teilt mit, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Siemens Energy Global GmbH & Co. KG (die "Bieterin") ein freiwilliges Kaufangebot in bar für alle ausstehenden Aktien an der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. ("SGRE"), d.h. rund 32,9 Prozent des Grundkapitals der SGRE, abzugeben. Die übrigen rund 67,1 Prozent der Aktien an SGRE werden bereits von der Bieterin gehalten. Der Angebotspreis beträgt 18,05 EUR pro Aktie. Im Zuge des öffentlichen Kaufangebots erhalten Aktionäre von SGRE eine Prämie von 27,7 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der SGRE-Aktie von 14,13 EUR vom 17. Mai 2022. Der Angebotspreis übersteigt den volumengewichteten Durchschnittspreis ("VWAP") der SGRE-Aktie der vergangenen sechs Monate vor dem Tag dieser Veröffentlichung, berechnet im Einklang mit spanischer Marktpraxis und spanischem Übernahmerecht.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wurde als unabhängiger Bewerter mit der Erstellung eines gemäß spanischen Rechts für Delistings erforderlichen Bewertungsberichts beauftragt. Nach erfolgreichem Vollzug der Transaktion beabsichtigt Siemens Energy ein Delisting der SGRE von den spanischen Wertpapierbörsen. Dort wird SGRE aktuell als Mitglied des IBEX-35-Index gehandelt.

Die Transaktion wird das Management bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen bei SGRE unterstützen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Strategie von Siemens Energy als eines der führenden Energietechnologie-Unternehmen mit klarem Fokus auf ESG (Umwelt, Soziales, verantwortungsvolle Unternehmensführung) und bietet für das Unternehmen und seine relevanten Interessengruppen erhebliches Potential Wert zu schaffen. Das zusammengeführte Unternehmen kann von erheblichen Kosten- und Umsatzsynergien profitieren.

Für die Finanzierung des Kaufangebots bestehen verbindliche Finanzierungszusagen von Bank of America und J.P. Morgan. Siemens Energy strebt nach wie vor ein solides Investment-Grade-Rating an. Unter der Annahme, dass das Angebot vollumfänglich angenommen werden sollte, beabsichtigt Siemens Energy bis zu 2,5 Mrd. EUR des Transaktionsvolumens mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten zu finanzieren. Die verbleibende Summe würde über Fremdkapital und vorhandene Barmittel finanziert. Abhängig von den Marktbedingungen könnte in einem ersten Schritt Eigenkapital unter Ausschluss von Bezugsrechten aufgenommen werden.

Die nach spanischem Übernahmerecht erforderliche Pflichtmitteilung wird auf der Website der spanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht ("CNMV") unter folgendem Link veröffentlicht: www.cnmv.es. Nach Genehmigung durch die CNMV wird auch die Angebotsunterlage mit den Einzelheiten der Transaktion auf der folgenden Website abrufbar sein: www.siemens-energy.com/sgre. Die Transaktion wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 vollzogen.

Samstag, 21. Mai 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022 (Fristende 6. Juli 2022)
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Verschmelzungsvertrag mit der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Hauptversammlung am 8. April 2022
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 20. Mai 2022

Noerr Public M&A Report 01/2022 - Der deutsche Markt für öffentliche Übernahmen im Jahr 2021

Mitteilung vom 19. Mai 2022

Das Jahr 2021 stellt mit 33 Angeboten und einem Gesamttransaktionsvolumen von EUR 84,1 Mrd. ein Rekordjahr für öffentliche Übernahmen in Deutschland dar, in dem die bisherigen Höchststände der Jahre 2019 (28 Transaktionen) und 2017 (Marktvolumen von EUR 58,6 Mrd.) deutlich übertroffen wurden. Ein Rekordwert liegt selbst dann vor, wenn man berücksichtigt, dass die Vonovia SE zwei Übernahmeangebote an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE abgab, die beide ein sehr hohes Volumen aufwiesen, aber wirtschaftlich das gleiche Ziel hatten. Der bereits im letzten Jahr beobachtete Delisting-Trend setzte sich fort: Fast die Hälfte aller Angebote im Jahr 2021 hatten ausschließlich oder zumindest auch ein Delisting zum Ziel.

Dies sind die wesentlichen Erkenntnisse des Noerr Public M&A Report 01/2022, in dem die Herausgeber Volker Land und Stephan Schulz, beide Partner für Corporate und Aktien- und Kapitalmarktrecht im Hamburger Büro, die Entwicklung des Marktes für öffentliche Übernahmen im Jahr 2021 analysieren. Gegenstand des Reports sind Anzahl und Volumen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung gebilligten Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Mehrjahresvergleich, ihre Verteilung über die Segmente Small-, Mid- und Large-Cap, die Entwicklung der Prämienhöhen und allgemeine Markttrends für Public M&A.

Über den Marktbericht 2021 hinaus enthält die vorliegende Ausgabe eine Studie von Juri Stremel zu „Übernahmeangeboten mit Mindestannahmeschwellen“ sowie einen Beitrag von Jens Göb über „Vereinbarungen schuldrechtlicher Reportingpflichten im grenzüberschreitenden Aktienkonzern“. Philipp Schmoll berichtet über die im Jahr 2021 veröffentlichten begründeten Stellungnahmen gemäß § 27 WpÜG.

Link zu der Studie:

Donnerstag, 19. Mai 2022

wallstreet:online AG: wallstreet:online AG plant Umfirmierung - Bedeutung des Smartbrokers soll sich künftig auch im Namen widerspiegeln

Corporate News 

- Mit der geplanten Umfirmierung möchte die wallstreet:online AG ihre strategische Ausrichtung unterstreichen

- Name soll auf Smartbroker Holding AG geändert werden

- Tochtergesellschaft wallstreet:online capital AG beabsichtigt, ihren Namen in Smartbroker AG zu ändern


Berlin, 18. Mai 2022


Zweieinhalb Jahre nach dem Start ist der Smartbroker fest im deutschen Markt verankert. Erst vor wenigen Wochen wurde das Angebot der wallstreet:online-Gruppe (ISIN DE000A2GS609, FSE: WSO1) von der Handelsblatt-Redaktion zum besten Online-Broker des Jahres gewählt[1], bereits zuvor hatte der Smartbroker zahlreiche Auszeichnungen gewonnen, unter anderem den Bankentest 2021 der Fachzeitschrift Euro (in der Kategorie Brokerage)[2]. Bis Ende März 2022 konnte der Berliner Neobroker planmäßig ca. 16.000 neue Wertpapierdepots eröffnen. Mit Assets under Custody in Höhe von ca. 9,1 Mrd. ist die Smartbroker-Betreibergesellschaft wallstreet:online capital AG innerhalb kürzester Zeit zum größten Neobroker-Betreiber in Deutschland aufgestiegen.

Um dieser rasanten Entwicklung Rechnung zu tragen, plant die wallstreet:online AG nun eine Umfirmierung, über die auf der Hauptversammlung am 24. Juni 2022 abgestimmt werden soll. Dies geht aus der am 17. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung hervor.

Neue Corporate Identity wird sich am Smartbroker-Design orientieren

Konkret beabsichtigt die wallstreet:online AG eine Umfirmierung zur Smartbroker Holding AG beschließen zu lassen. Parallel dazu plant die Tochtergesellschaft wallstreet:online capital AG, sich in Smartbroker AG umzubenennen. Mit den neuen Namen soll der bereits vor einiger Zeit eingeschlagene Fokus auf den Bereich Finanzdienstleistungen klar zum Ausdruck gebracht werden. Der Smartbroker als Kernmarke soll sich auch im Namen widerspiegeln. Auch mit Blick auf die Corporate Identity wollen sich beide Unternehmen künftig am neuen Layout des Smartbrokers orientieren, das mit dem Launch von Smartbroker 2.0 inklusive eigener Trading-App im 2. Halbjahr 2022 veröffentlicht werden soll.

Publizistische Angebote laufen weiter unter dem Namen wallstreet:online

Die publizistischen Angebote der wallstreet:online-Gruppe (insbesondere die vier Finanzportale wallstreet-online.de, finanznachrichten.de, ariva.de, boersennews.de) bleiben unverändert und laufen weiterhin unter dem Namen wallstreet:online. Somit bleibt der bekannte Name in Verbindung mit dem Mediengeschäft erhalten. Zum Medienportfolio der wallstreet:online-Gruppe gehören die folgenden Beteiligungen: wallstreet:online AG, Markets Inside Media GmbH, ABC New Media AG, Ariva.de AG, Smart Investor Media GmbH und die wallstreet:online Publishing GmbH.

Matthias Hach, CEO der wallstreet:online AG und der wallstreet:online capital AG zu den Umfirmierungsplänen: Für das gesamte Team ist der Smartbroker bereits seit längerer Zeit das treibende Thema. Das Produkt ist gewissermaßen zur Vision für die Gruppe geworden und deshalb ist es nur richtig, dass wir unsere stärkste Marke in den Vordergrund stellen. Die WOC als lizenzierte Betreibergesellschaft unseres Neobrokers soll Smartbroker AG heißen und die WSO als Mutterkonzern den Zusatz Holding erhalten. Diese Umbenennung ist auch für unsere Equity Story interessant, da der Smartbroker am Kapitalmarkt sichtbarer wird.

Über die wallstreet:online-Gruppe:

Die wallstreet:online-Gruppe betreibt den Smartbroker einen mehrfach ausgezeichneten Online-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.


[1] Handelsblatt vom 2.5.2022: Das sind die besten Online-Broker: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ranking-das-sind-die-besten-onlinebroker-2022/28290936.html

[2] Euro, Ausgabe 5/21, Seite 115: Beste Bank 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der Barabfindung für die in Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Squeeze-outs ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 18. Mai 2022

ADLER Real Estate AG: KPMG nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Artikel 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 17. Mai 2022: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") gibt bekannt, dass KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("KPMG") der Gesellschaft heute mitgeteilt hat, dass KPMG nicht als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zur Verfügung steht.

Die Gesellschaft wird ein Auswahlverfahren zur Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für die Gesellschaft in die Wege leiten.

Berlin, 17. Mai 2022

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG: Verhandlungstermin am 27. September 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, hat das Landgericht Berlin nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 27. September 2022, 10:00 Uhr, bestimmt.
 
Bei diesem Anhörungstermin dürfte insbesondere das Gutachten des vom Gericht mit Beschluss vom 27. Januar 2015 bestellten Sachverständigen, Herrn WP/StB Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG, erörtert werden.

LG Berlin, Az. 102 O 100/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Analytik Jena AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Analytik Jena AG, Jena, hatte das LG Gera mit einer nur kursorisch begründeten Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Juni 2018). Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Jena nunmehr mit Beschluss vom 16. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.
 
Nach Ansicht des OLG kommt es auf den höheren Vorerwerbspreis (EUR 14,- je Aktie) nicht an. Zutreffend sei auf den nach dem Bewertungsstandard IDW S1 ermittelten Ertragswert abgestellt worden. Trotz Auswahl des sachverständigen Prüfers durch die Antragsgegnerin und dessen direkte Bezahlung (ohne Einschaltung des Gerichts) der privat ausgehandelten Vergütung (bis zu EUR 325,-/h) bestünden keine Bedenken gegen dessen Unabhängigkeit.

OLG Jena, Beschluss vom 16.Mai 2022, Az. 2 W 197/19
LG Gera, Beschluss vom 25. Juni 2018, Az. 11 HK O 55/16
Buis, J. u.a. ./. Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner GbR, 60486 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Grohe AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Sanitärtechnikunternehmen Grohe AG zugunsten der zur LIXIL-Konzern gehörenden Grohe Beteiligungs GmbH hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 3. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 9. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2022, Az. I-26 W 3/21 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 3. Juli 2020, Az. 18 O 7/18 AktE
Coello Garcia Coello u.a. ./. Grohe Beteiligungs GmbH
26 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clifford Chance, 60325 Frankfurt am Main

Montag, 16. Mai 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 18. Mai 2022 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart den  auf den 18. Mai 2022 anberaumten Termin wegen einer Erkrankung der Vorsitzenden Richterin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte der sachverständige Prüfer von der Mazars Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts angehört werden.

Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.

LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH (bisher: Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH)
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München