von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem
Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart
den auf den 18. Mai 2022 anberaumten Termin wegen einer Erkrankung der Vorsitzenden Richterin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte der sachverständige Prüfer von der Mazars
Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des
Prüfungsberichts angehört werden.
Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.
LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
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