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Dienstag, 31. Mai 2022

CONSUS Real Estate AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und Wertberichtigung im Jahresabschluss 2021

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 16. Mai 2022 - Der Vorstand der Consus Real Estate AG ("Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust eingetreten ist, der dazu führt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals beläuft.

Der Vorstand der Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass auf Grundlage einer indikativen Beteiligungsbewertung der Gesellschaft, die derzeit im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2021 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird, überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen werden müssen. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen wäre das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgrund der Abschreibungen und der sich daraus ergebenen Verlustübernahmen auf Basis bestehender Ergebnisabführungsverträge negativ. Hintergrund des Abschreibungsbedarfs sind gestiegene Baukosten und eine deutliche Reduzierung des erwarteten Projektentwicklungsvolumens.

Ein Verlust in dem erwarteten Umfang löst nach § 92 Abs. 1 AktG die gesetzliche Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung aus. Die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung wird einschließlich der Tagesordnung form- und fristgerecht veröffentlicht werden. In der Hauptversammlung wird der Vorstand den Verlust des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. 

Berlin, 17. Mai 2022

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