Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1
Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Berlin, 16. Mai 2022 - Der Vorstand der Consus Real Estate AG
("Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen
ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust eingetreten ist, der dazu führt,
dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der Gesellschaft auf weniger
als die Hälfte des Grundkapitals beläuft.
Der Vorstand der Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass auf
Grundlage einer indikativen Beteiligungsbewertung der Gesellschaft, die
derzeit im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum
31.12.2021 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
durchgeführt wird, überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf
Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen werden
müssen. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen wäre das Eigenkapital der
Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgrund der Abschreibungen und der sich daraus
ergebenen Verlustübernahmen auf Basis bestehender Ergebnisabführungsverträge
negativ. Hintergrund des Abschreibungsbedarfs sind gestiegene Baukosten und
eine deutliche Reduzierung des erwarteten Projektentwicklungsvolumens.
Ein Verlust in dem erwarteten Umfang löst nach § 92 Abs. 1 AktG die
gesetzliche Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung aus. Die
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung wird einschließlich
der Tagesordnung form- und fristgerecht veröffentlicht werden. In der
Hauptversammlung wird der Vorstand den Verlust des Grundkapitals anzeigen
und die Lage der Gesellschaft erörtern.
Berlin, 17. Mai 2022
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