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Dienstag, 31. Januar 2017

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Realtime Technology Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft, München, im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs auf die nunmehr als Dassault Systemes 3DExite GmbH firmierende Hauptaktionärin hat das LG München I die Spruchanträge mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 30. Dezember 2016 zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt aber die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

Das LG München I hatte die Sache am 14. Januar 2016 und am 5. Juli 2016 verhandelt. Dabei wurden die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfer Dr. Jörn Schulte und Dr. Lars Franken von IVC Independent Valuation & Consulting AG, einvernommen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Unternehmenswert der Realtime Technology Aktiengesellschaft zutreffend unter Anwendung der Ertragswertmethode ermittelt worden. Die Planannahmen der Gesellschaft hätten keiner Korrektur bedurft. Eine unzulässige Anlassplanung könne nicht angenommen werden (S. 34 ff). Anfallende Synergien seien in sachlich zutreffendem Umfang berücksichtigt worden. Die Marktrisikoprämie von 5% und den aus einer Peer Group abgeleiteten Betafaktor von 1,16 sieht das Gericht als angemessen an.

Gegen den Beschluss des Landgericht kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden (über die das OLG München entscheidet).

LG München I, Beschluss vom 30. Dezember 2016, Az. 5 HK O 414/14
Jaeckel, U. u.a. ./. Dassault Systemes 3DExcite GmbH (bislang: Realtime Technology AG, zuvor: 3DS Acquisition AG)
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Rechtsanwälte Kempter, Gierlinger & Partner mbB, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Dassault Systemes 3DExcite GmbH:
Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 80333 München

Spruchverfahren zum verschmelzungrechtlichen Squeeze-out bei der Rücker Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie mitgeteilt, hatte das das Landgericht Frankfurt am Main die von mehreren ausgeschlossenen Rücker-Aktionären eingereichten Spruchanträge zur Überprüfung des von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindungsbetrags in Höhe von EUR 16,23 mit Beschluss vom 24. Februar 2015 zurückgewiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/verschmelzungrechtlicher-squeeze-out.html.

Die dagegen eingereichte Beschwerden des gemeinsamen Vertreters und mehrerer Antragsteller hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 26. Januar 2017 zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.

Nach Ansicht des OLG ist die vom gemeinsamen Vertreter eingelegte Beschwerde angesichts des Rechtsprechungswechsels aufgrund der Stinnes-Entscheidung des BGH (Beschluss vom 29. September 2015, Az. II ZB 23/14, ZIP 2016,110) nicht mehr zulässig (S. 11). Hinsichtlich der von den Antragstellern eingereichten Beschwerde reiche es, wenn die Beschwer in der Summe den Beschwerdewert von über EUR 600,- erreiche (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2016, Az. 21 W 70/15, und Beschluss vom 5. Februar 2016, Az. 21 W 69/14).

Das OLG äußert durchgreifende Zweifel an der alleinigen Heranziehung des Börsenwerts als Schätzgrundlage für den Unternehmenswert, da Bedenken hinsichtlich dessen Aussagekraft bestünden (S. 13). Vorliegend liege der Ertragswert jedoch unterhalb des Börsenwerts, so dass die anhand des Börsenwerts als Untergrenze festgesetzte Abfindung als angemessen anzusehen sei.

Das OLG verweist bezüglich der fehlenden Aussagekraft des Börsenkurses auf die geringe Liquidität der Rücker-Aktie (S. 14 ff). Die Liquidität sei entsprechend der für die Frage der Verwendung des eigenen Betafaktors heranzuziehenden Indikatoren insbesondere unter Berücksichtigung des tatsächlichen Handelsvolumens, der Anzahl der Handelstage, des Free Floats sowie der Geld-Brief-Spanne (Bid-Ask-Spread) zu bewerten, ohne dass es hierfür ein eindeutiges abschließendes "Messkonzept" gebe (OLG Frankfurt am Main, AG 2016, 551 und AG 2015, 504; Dörschen/Franken/Schulte, Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, S. 138).

Zu den Entscheidungsgründen des LG Frankfurt am Main: http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/rucker-entscheidung-des-lg-frankfurt-am.html

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Januar 2017, Az. 21 W 75/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Februar 2015, Az. 3-05 O 227/13
Zürn u.a. ./. EDAG Engineering AG (früher: ATON Engineering AG)

42 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Andreas Thomas, c/o Haag Eckhard Schoenpflug,
60439 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Montag, 30. Januar 2017

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Didier Werke AG (+ 12,35%)

RHI AG

Wien / Österreich


Veröffentlichung gemäß § 14 SpruchG


In dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-Out bei der Didier Werke Aktiengesellschaft, der am 17. August 2010 wirksam wurde, gibt die RHI AG gemäß § 14 SpruchG folgenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2017 (Aktenzeichen 21 W 37/12) bekannt:

„OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS


In dem Spruchstellenverfahren wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Didier AG, an dem beteiligt sind:

1. - 83.   Antragsteller,

Vertreter der außenstehenden Aktionäre:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg,

gegen

RHI AG vertreten durch den Vorstand, Wienerbergstraße 11, A 1100 Wien,
Antragsgegnerin,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, Maximilianstraße 15, 80539 München,

hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Niedenführ, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike und die Richterin am Oberlandesgericht Beuth nach mündlicher Verhandlung vom 5. September 2016 beschlossen:

Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 7) bis 12), zu 15), zu 28), zu 34), zu 42), zu 50) und 51), zu 54) bis 56), zu 59) bis 62), zu 65) sowie zu 72) bis 74) wird unter Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2012 abgeändert und der Klarstellung halber unter Einbezug der Nebenentscheidungen des Beschwerdeverfahrens insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG aufgrund der Übertragung von Aktien auf den Hauptaktionär wird auf 102,37 € je Stückaktie der Didier Werke AG festgesetzt. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters sowie der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Geschäftswert des Verfahrens wird auf bis zu 473.000 € festgesetzt.

Wien, im Januar 2017

RHI AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Januar 2017

_________

Anmerkung der Redaktion: Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 91,11 für jede Didier-Stückaktie angeboten (im Anfechtungsverfahren auf EUR 94,50 erhöht).

Freitag, 27. Januar 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der burgbad AG: Verhandlung am 8. Juni 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der burgbad AG hat das Landgericht Dortmund nunmehr einen Anhörungstermin auf den 8. Juni 2017 angesetzt. Dabei soll der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken (IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), sein Gutachten vom 28. Juli 2016 erläutern und zu den Einwendungen der Antragsgegnerin, mehrerer Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters Stellung nehmen.

Der Sachverständige war in seinem Gutachten auf einen Wert von EUR 26,41 je burgbad-Aktie gekommen. Die Hauptaktionärin, die Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S., hatte lediglich EUR 19,67 je burgbad-Aktie angeboten.

LG Dortmund, Az. 18 O 106/10 [AktE]
NEXBTL - Neue Exclusive Bio Toys Lüllemann - GmbH u.a. ./. Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S.
83 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S.: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

Donnerstag, 26. Januar 2017

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IKB Deutsche Industriebank AG

LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.

Dallas, Texas, USA


Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf

ISIN DE 0008063306
WKN 806330


Die außerordentliche Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG („IKB“) vom 2. Dezember 2016 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der IKB („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. („LSF6“), Dallas, Texas, USA, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2017 in das Handelsregister der IKB beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 1130) eingetragen worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IKB auf die LSF6 übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.

Gemäß des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der LSF6 zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IKB. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IKB beim Amtsgericht Düsseldorf an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf als der vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der IKB über die jeweilige Depotbank.

Dallas, Texas, USA, im Januar 2017

LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Januar 2017

Mittwoch, 25. Januar 2017

IKB Deutsche Industriebank AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister

[Düsseldorf, 25. Januar 2017] Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG am 2. Dezember 2016 gefasste Beschluss zur Übertragung der übrigen Aktien auf den Hauptaktionär, die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P., mit Sitz in Dallas/USA, gegen Barabfindung ist in das Handelsregister eingetragen worden.

_________

Anmerkung der Redaktion: Eintragung und Bekanntmachung im Registerportal erfolgten am 23. Januar 2017.

Spruchverfahren zur Fusion der Agrar Invest Romania AG

Das LG München I hat die Spruchanträge zur Fusion der Agrar Invest Romania AG, Traunreut, auf die Agroinvest Plus AG zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 17573/16 verbunden.

LG München I, Az. 5 HK O 17573/16 
Jaeckel, J. u.a.. ./. Agrarinvest Plus AG
45 Antragsteller

Delisting-Erwerbsangebot - msg systems ag gibt Angebotspreis mit 2,38 Euro bekannt

München, 23. Januar 2017 - Die msg systems ag hat am 16. Januar 2017 ihre Absicht bekanntgegeben, den Aktionären der msg life ag, Leinfelden-Echterdingen, ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der msg life ag zu unterbreiten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute mitgeteilt, dass der gemäß § 5 Abs. 1 der WpÜG-Angebotsverordnung i.V.m. § 39 Abs. 3 des Börsengesetzes während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG vom 16. Januar 2017 für den maßgeblichen Stichtag 15. Januar 2017 ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der msg life-Aktie 2,38 Euro beträgt. Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots wird die msg systems ag den Aktionären der msg life ag deshalb eine Barzahlung von 2,38 Euro als Gegenleistung für jede msg life-Aktie anbieten.

Das freiwillige öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von msg life-Aktien. Inhabern von msg life-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

msg
msg ist eine unabhängige, international agierende Unternehmensgruppe mit weltweit mehr als 6.000 Mitarbeitenden. Sie bietet ein ganzheitliches Leistungsspektrum aus einfallsreicher strategischer Beratung und intelligenten, nachhaltig wertschöpfenden IT-Lösungen für die Branchen Automotive, Banking, Food, Insurance, Life Science & Healthcare, Public Sector, Telecommunications & Media, Travel & Logistics sowie Utilities und hat in über 35 Jahren einen ausgezeichneten Ruf als Branchenspezialist erworben.

Die Bandbreite unterschiedlicher Branchen- und Themenschwerpunkte decken im Unternehmensverbund eigenständige Gesellschaften ab: Dabei bildet die msg systems ag den zentralen Kern der Unternehmensgruppe und arbeitet mit den Gesellschaften fachlich und organisatorisch eng zusammen. So werden die Kompetenzen, Erfahrungen und das Know-how aller Mitglieder zu einem ganzheitlichen Lösungsportfolio mit messbarem Mehrwert für die Kunden gebündelt.

msg nimmt im Ranking der IT-Beratungs- und Systemintegrationsunternehmen in Deutschland Platz 7 ein.

Dienstag, 24. Januar 2017

Pangea GmbH: Busch-Gruppe kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Pfeiffer Vacuum Technology AG an

- Barangebot in Höhe von 96,20 EUR pro Pfeiffer-Vacuum-Aktie

- Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle

- Busch-Gruppe setzt auf weitere Wachstumspotenziale in der Vakuumindustrie

- Beide Unternehmen werden weiterhin separat geführt


Maulburg, 24. Januar 2017. Die Busch SE hat heute über ihre hundertprozentige Tochter, die Beteiligungsgesellschaft Pangea GmbH, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der im TecDAX notierten Pfeiffer Vacuum Technologies AG (ISIN: DE0006916604) angekündigt. Der Angebotspreis wird 96,20 EUR pro Aktie in bar betragen. Das Angebot bewertet Pfeiffer Vacuum mit etwa 949 Millionen EUR auf Basis des Equity Values. Aktionäre von Pfeiffer Vacuum erhalten damit einen Aufschlag von rund 12 Prozent auf den volumengewichteten Drei-Monats- Durchschnittskurs der Pfeiffer-Vacuum-Aktien vor der Ankündigung des Angebots. Eine Mindestannahmeschwelle ist nicht vorgesehen. Für die Finanzierung hat die Busch-Gruppe bereits eine feste Finanzierungszusage von der Landesbank Baden-Württemberg erhalten.

Die Busch-Gruppe möchte mit der Transaktion ihr Engagement bei Pfeiffer Vacuum langfristig ausbauen. Die Beteiligung beträgt aktuell 27,19 Prozent. Zudem hat sich die Gesellschaft weitere Anteile gesichert, sodass die Beteiligung an Pfeiffer Vacuum 29,98 Prozent betragen wird, wenn die Angebotsunterlage veröffentlicht wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Angebots strebt die Busch-Gruppe entsprechend der Beteiligungshöhe eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum an. Pfeiffer Vacuum soll weiter an der Frankfurter Börse notiert bleiben, als eigenständige Gesellschaft fortbestehen und unter ihrer separaten Unternehmensführung operieren.

"Als einer der führenden Hersteller kennen wir die Vakuumindustrie seit Jahrzehnten und sind von den weiteren Wachstumspotenzialen der Branche überzeugt. Mit dem Ausbau unserer Beteiligung wollen wir noch besser von diesen Chancen profitieren", sagte Sami Busch, einer der geschäftsführenden Gesellschafter der Busch-Gruppe. "Als Familienunternehmen denken wir dabei in Generationen. Wir haben bei Pfeiffer Vacuum bereits ein substanzielles Investment getätigt, das wir nun mit dem Überschreiten der Kontrollgrenze von 30 Prozent langfristig absichern wollen."

Die Busch-Gruppe bietet eine der breitesten Produktpaletten in der Vakuumindustrie weltweit. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf den Bereich des Industrievakuums, auch Grobvakuum genannt. In diesem Bereich finden sich vor allem Anwendungen in der Verpackungsindustrie, in der Kunststoffverarbeitung und bei weiteren Prozessen in der chemischen Industrie. Der Schwerpunkt von Pfeiffer Vacuum liegt im Bereich des Hochvakuums, das beispielsweise für Prozesse in der Analytik, Forschung und Entwicklung oder Beschichtung benötigt wird.

Die Angebotsunterlage wird nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und ist ab diesem Zeitpunkt auch unter www.offerbuschvacuum.com einsehbar. Die Annahmefrist wird voraussichtlich vier Wochen betragen und beginnt nach der Gestattung des Angebots durch die BaFin. Die Transaktion steht zudem unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen, unter anderem der Freigabe durch die Kartellbehörden. Die Busch-Gruppe geht von einem Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2017 aus.

Über die Busch-Gruppe
Die Busch-Gruppe ist ein weltweit operierender Hersteller von Vakuumpumpen, Gebläsen und Verdichtern. Das umfangreiche Portfolio der Unternehmensgruppe umfasst Lösungen für Vakuum- und Überdruckanwendungen in allen Industriebereichen. Die Busch-Gruppe bietet weltweit eine der breitesten Produktpaletten von Vakuumtechnologien. Das Unternehmen wurde 1963 in Maulburg in Baden-Württemberg gegründet, wo auch heute noch das deutsche Fertigungswerk und die deutsche Vertriebsgesellschaft der Busch SE beheimatet sind. Mittlerweile ist das Unternehmen mit 60 Gesellschaften in 42 Ländern aktiv. Zudem bietet die Gruppe über Vertretungen in weiteren 30 Ländern Kunden fundierte Beratung und praktische Unterstützung direkt vor Ort an. Das Familienunternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeiter.

Kontakt für Presseanfragen:
Katharina Blumenfeld Tel.: +49 (0) 69 92 18 74 69
E-Mail: kblumenfeld@heringschuppener.com 
Regina Frauen Tel.: +49 (0) 69 92 18 74 84 
E-Mail: rfrauen@heringschuppener.com

Voith erzielt knapp 1,2 Milliarden Euro aus KUKA-Transaktion

Pressemitteilung der Voith GmbH vom 11. Januar 2017

- Liquidität fließt in Weiterentwicklung des Voith-Portfolios


- KUKA-Transaktion für Voith damit erfolgreich abgeschlossen

Heidenheim/Augsburg. Die Voith GmbH hat am gestrigen Dienstag, den 10. Januar 2017, der KUKA AG mitgeteilt, dass sie über keine Stimmrechte bei der KUKA AG mehr verfügt. Unabhängig davon hat Dr. Hubert Lienhard dem Vorstandsvorsitzenden der KUKA AG mitgeteilt, dass er sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied der KUKA AG mit sofortiger Wirkung niederlegt. Gleichzeitig bestätigt Voith einen Cash-Eingang in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro von MECCA International (BVI) Limited, einer Tochtergesellschaft der Midea Group Co. Ltd. Binnen rund anderthalb Jahren hatte sich der Wert der KUKA-Beteiligung von Voith etwa verdoppelt. Damit ist die KUKA-Transaktion für Voith erfolgreich abgeschlossen.

Voith kann nun die Transformation des Unternehmens im Rahmen seiner digitalen Agenda beschleunigen, die erzielte Liquidität soll in die Weiterentwicklung des Portfolios investiert werden: „Wir können die bislang in KUKA-Aktien gebundenen Mittel flexibel in organisches Wachstum investieren und auch für attraktive Akquisitionen einsetzen“, so Dr. Hubert Lienhard, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung.

Als etablierter Technologieführer mit großem Domänenwissen und einer großen installierten Anlagen- und Produktflotte im Markt sieht Voith in neuen, digitalen Geschäftsmodellen mit seinen Kunden erhebliche Wachstumspotenziale.

Seit 150 Jahren inspirieren die Technologien von Voith Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter weltweit. Gegründet 1867 ist Voith heute mit rund 19.000 Mitarbeitern, 4,3 Milliarden Euro Umsatz und Standorten in über 60 Ländern der Welt eines der großen Familienunternehmen Europas. Als Technologieführer setzt Voith Maßstäbe in den Märkten Energie, Öl & Gas, Papier, Rohstoffe und Transport & Automotive.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Ariston Real Estate AG: Squeeze-out, HV-Beschluss am 29. Dezember 2016
  • Bremer Straßenbahn AG (Squeeze-out angekündigt)
  • Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (bisher: Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (bislang nicht eingetragen)
  • DO Deutsche Office AG: Formwechsel in GmbH & Co. KG, Eintragung am 9. Dezember 2016 (Widerspruch auf der Hauptversammlung erforderlich)
  • DVB Bank AG (Squeeze-out angekündigt)
  • IKB Deutsche Industriebank AG (Squeeze-out, HV-Beschluss am 2. Dezember 2016)
  • KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG (Squeeze-out angekündigt)
  • MWG-Biotech AG (Squeeze-out, HV-Beschluss am 13. Dezember 2016)
  • PETROTEC AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, wirksam am 2. Januar 2017)
  • primion Technology AG (Squeeze-out, ao. HV am 17. Februar 2017)
  • STRABAG AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. HV am 24. März 2017)
  • Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nunmehr am 1. Dezember 2016 eingetragen und bekannt gemacht (Antragsfrist endet am 1. März 2017)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft (Squeeze-out angekündigt)
 (Angaben ohne Gewähr)

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der AWD Holding AG

Swiss Life Deutschland Holding GmbH

Hannover


Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding AG auf die Swiss Life Deutschland Holding GmbH


Die Hauptversammlung der AWD Holding AG beschloss am 24. Februar 2009, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Swiss Life Deutschland Holding GmbH (damals firmierend unter Swiss Life Beteiligungs GmbH) als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 30 je Stückaktie zu übertragen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. November 2009 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die elektronische Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gemäß § 10 HGB erfolgte am 10. November 2009.

Mehrere ehemalige Aktionäre der AWD Holding AG leiteten daraufhin ein Spruchverfahren gegen die Swiss Life Beteiligungs GmbH vor dem Landgericht Hannover ein. Die Antragsteller begehrten die Überprüfung der Barabfindung und die gerichtliche Festsetzung einer Nachzahlung. Mit Beschluss vom 2. März 2016 (Az. 23 O 191/09) hat das Landgericht Hannover die Anträge zurückgewiesen.

Die Swiss Life Deutschland Holding GmbH gibt den Beschluss gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG wie folgt bekannt:

"Beschluss

In dem Rechtsstreit

1- 123. Antragsteller

gegen

Swiss Life Deutschland Holding GmbH, vertr. d. d. Gf. Dr. Markus Leibundgut, Amar Banerjee, Dr. Thilo Finck, Thomas Fornol, Dr. Matthias Trabandt u. Dr. Matthias Wald, (...), Hannover,
Antragsgegnerin 

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, (...), Düsseldorf,

gemeinsamer Vertreter:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, (...), Nürnberg

hat die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2015 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Klein, den Handelsrichter Kahle und den Handelsrichter Wucherpfennig beschlossen:

1.
Die Anträge der Antragsteller auf Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. § 327 f AktG werden zurückgewiesen.

2.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und der Auslagen des gemeinsamen Vertreters sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller findet nicht statt.

3.
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Gegenstandswert für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf 200.000 € festgesetzt."

Gegen diesen Beschluss legten einige Antragsteller Beschwerde ein. Über diese Beschwerden hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 28. Dezember 2016 (Az. 9 W 115/16) rechtskräftig entschieden.

Die Swiss Life Deutschland Holding GmbH gibt den Tenor dieses Beschlusses wie folgt bekannt:

"1.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 93, 95, 96, 103, 104, 118, 119, 120, 122 und 123 gegen den am 2. März 2016 verkündeten Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover (Bd. LXXXIV, Bl. 813 ff.) werden zurückgewiesen.

2.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Geschäftswert von 200.000 € trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der Kosten der beschwerdeführenden Antragsteller, die diese selbst tragen.

3.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen."

Hannover, im Januar 2017

Swiss Life Deutschland Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Januar 2017

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG: Verhandlung nach Befangenheitsantrag abgebrochen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG (als durch den Dürr-Konzern beherrschter Gesellschaft) hatte das Landgericht Stuttgart einen Verhandlungstermin auf Dienstag, den 24. Januar 2017, 11:00 Uhr, angesetzt. Bei diesem Termin sollte der sachverständige Prüfer, Herr WP Prof. Dr. Martin Jonas von der Warth & Klein Grant Thornton AG, 40476 Düsseldorf, zu ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts angehört werden. Nachdem der Vorsitzende Richter zu Beginn der mündlichen Verhandlung darauf hinwies, dass man maximal 10 Fragen an den Vertragsprüfer Prof. Jonas stellen dürfe, stellte ein Antragstellervertreter einen Befangenheitsantrag. Dies führte zu einem umgehenden Abbruch der Verhandlung.

LG Stuttgart, Az. 31 O 50/15 KfH SpruchG
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen AG u.a. ./. Dürr Technologies GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Freitag, 20. Januar 2017

Schlumberger Aktiengesellschaft veröffentlicht Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot der Sastre Holding S.A.

Die Schlumberger Aktiengesellschaft, Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien, ISIN AT0000779061 und ISIN AT0000779079, hat heute die Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 14 ÜbG sowie die Beurteilung des Sachverständigen gemäß § 14 Abs 2 iVm § 13 ÜbG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gemäß §§ 4 ff ÜbG der Sastre Holding S.A. an die Aktionäre der Schlumberger Aktiengesellschaft vom 05.01.2017 veröffentlicht.

Ausfertigungen der Äußerungen liegen ab heute am Sitz der Schlumberger Aktiengesellschaft, Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien, Investor Relations, kostenlos auf und sind auf Website des Unternehmens unter http://gruppe.schlumberger.at/investor-relations abrufbar. Zudem sind die Berichte auch auf der Website der Übernahmekommission unter www.takeover.at abrufbar.

Wien, 19.01.2017

Schlumberger Aktiengesellschaft

AIXTRON SE: Der Vorstandsvorsitzende Martin Goetzeler scheidet aus persönlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus der Gesellschaft aus

AIXTRON Aufsichtsratsvorsitzender Herr Kim Schindelhauer übernimmt mit Wirkung zum 1. März 2017 interimsmäßig die Position als Vorstandsvorsitzender

Herzogenrath, 20. Januar 2017 - AIXTRON SE ("Unternehmen") (FSE: AIXA; OTC: AIXNY) gibt bekannt, dass der amtierende Vorstandsvorsitzende der AIXTRON SE, Herr Martin Goetzeler, das Unternehmen mit Ablauf seiner Bestellung zum 28. Februar 2017 verlässt.

Das ehemalige AIXTRON-Vorstandsmitglied und der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Kim Schindelhauer, übernimmt interimsmäßig Herrn Goetzelers Aufgaben als CEO und CFO zum 1. März 2017, bis ein Nachfolger gefunden ist. Die eingeschlagene Strategie wird unverändert fortgeführt.

Herr Goetzeler, der u.a. für Strategie, Finanzen und als Arbeitsdirektor auch für Personal zuständig war, verlässt das Unternehmen aus persönlichen Gründen und in Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

"In Herrn Goetzelers Amtszeit wurde die Diversifizierung von AIXTRONs Technologieportfolio maßgeblich vorangetrieben, und das Unternehmen wurde strategisch auf die identifizierten Zukunftsmärkte ausgerichtet. Zudem konnten sowohl die Ausrichtung auf Profitabilität als auch die Sensibilisierung für Kosten im Unternehmen verankert und die Finanzergebnisse stetig verbessert werden", erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Kim Schindelhauer. "Die Beziehungen zum chinesischen Markt wurden von ihm weiter ausgebaut und in Folge dessen leitete er die geplante China-Transaktion ein und trieb diese mit großem Engagement voran.", so Schindelhauer weiter. "Wir danken Herrn Goetzeler für seinen großen Einsatz für AIXTRON seit seiner Bestellung im März 2013 und wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg".

Herr Professor Dr. Wolfgang Blättchen, bisher stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, übernimmt für die Dauer der Vorstandstätigkeit von Herrn Schindelhauer den Vorsitz im Aufsichtsrat.

Spruchverfahren Möbel Walther AG: Sachverständigengutachten vorgelegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam mit Beschluss vom 30. Juli 2012 Herrn Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Landau, zum Sachverständigen bestellt. In seinem nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellten Gutachten vom 25. August 2016 kommt er zu dem Ergebnis, dass der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfindungsbetrag angemessen gewesen sei.

LG Potsdam, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart

Donnerstag, 19. Januar 2017

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu veröffentlichen.

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2017 veröffentlicht

RM Rheiner Management AG: Vorläufiges Jahresergebnis 2016

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der RM Rheiner Management AG für das Geschäftsjahr 2016 zeichnet sich vorläufig ein ungeprüfter Jahresüberschuss vor Steuern von rund 372 TEUR (Vorjahr 1.022 TEUR) ab. Das höhere Ergebnis des Vorjahres war maßgeblich durch Nachbesserungserträge in Höhe von rund 928 TEUR aus vergleichsweise beendeten Spruchverfahren beeinflusst.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.

Der Inventarwert je Aktie der RM Rheiner Management AG beträgt per 31.12.2016 etwa 19,99 EUR (31.12.2015: 16,67 EUR). Bei dessen Berechnung bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte, auch solche, die entgeltlich erworben wurden (derzeit mit rund 190 TEUR in der Bilanz aktiviert), außer Ansatz.

Köln, 18. Januar 2017

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.12.2016

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2016

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.12.2016 2,29 EUR je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,09 EUR notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 8,73% unter dem Inventarwert vom 31.12.2016. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

GK Software AG, freenet AG, Lotto24 AG, W&W Wüstenrot und Württembergische AG, Mobotix AG, Allerthal-Werke AG, Data Modul AG, InVision AG, K+S AG, MAN SE (Vorzüge)

Die Scherzer & Co. AG hat die Veräußerung ihrer Beteiligung an der FIDOR-BANK AG abgeschlossen. Der Zufluss des Verkaufserlöses ist noch Ende 2016 erfolgt. Damit konnte die Scherzer & Co. AG einen Ertrag in Höhe von ca. 2,9 Mio. EUR vor Steuern realisieren.

Die Scherzer & Co. AG hat ihre Beteiligung an der RM Rheiner Management AG außerbörslich auf 41,46% aufgestockt.

Bei der Sachsenmilch konnte die Scherzer & Co. AG ihr Engagement im Umfeld des Antrags auf Delisting auf 0,74% des Grundkapitals ausbauen. Zwischenzeitlich wurde das Delisting vollzogen.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Mittwoch, 18. Januar 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der D+S europe AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der D+S europe AG, Hamburg, hatte das Landgericht Hamburg eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt (Beschluss vom 21. März 2014, Az. 404 HKO 72/10), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-squeeze-out-ds-europe.html. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat nunmehr mit Beschluss vom 28. Dezember 2016 (Aktenzeichen 13 W 60/14) die dagegen eingereichten Beschwerden verschiedener Antragsteller zurückgewiesen. Eine Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger vom 13. Januar 2017.

Gegen den Beschluss des OLG, gegen den kein Rechtsmittel gegeben ist, haben mehrere beschwerdeführende Antragsteller Gehörsrüge erhoben, wobei sie mit einer nicht hinreichend berücksichtigten Marktmanipulation durch die Antragsgegnerin argumentieren.

Die Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l., ein von mehreren Apax-Investmentfonds kontrolliertes Investmentvehikel, hatte 2008 ein Übernahmeangebot in Höhe von EUR 13,- je D+S-Aktie abgegeben. Bei dem 2009 beschlossenen und im Juni 2010 eingetragenen Squeeze-out wurden jedoch nur EUR 9,87 je Aktie geboten.

OLG Hamburg, Beschluss vom 28. Dezember 2016, Az. 13 W 60/14
LG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2014, Az. 404 HKO 72/10
118 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Rosowski, c/o Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l.:
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, München


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Nachtrag vom 20. Februar 2017: Das OLG Hamburg hat die Gehörsrüge zwischenzeitlich zurückgewiesen. 

Spruchverfahren WMF AG: Deutliche Nachbesserung zu erwarten?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht Stuttgart hat gestern den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei dem Traditionsunternehmen WMF AG verhandelt und die sachverständigen Prüfer angehört, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_11.html. Das Gericht äußerte dabei Zweifel an dem für den Squeeze-out vorgerechneten Unternehmenswert von nur knapp über EUR 800 Mio., nachdem WMF von KKR kurze Zeit später für rund EUR 1,6 Mrd. an das französische Unternehmen SEB verkauft wurde.

Das Landgericht Stuttgart könnte daher einen Sachverständigen mit einer Überprüfung beauftragen (wie von mehreren Antragstellern beantragt) und den Barabfindungsbetrag anheben. Bereits unmittelbar nach der Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hatte KKR die Citi Bank und die Deutsche Bank mit der Begleitung des Verkaufsprozesses beauftragt. Als möglicher Verkaufspreis für die Gesellschaft wurde in einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom 4. Dezember 2015 ein Betrag von sogar EUR 1,8 Milliarden genannt (das 12-fache des erwarteten EBITDA in Höhe von EUR 150 Mio.), deutlich mehr als der unmittelbar zuvor den Minderheitsaktionären zugebilligte angebliche Wert des Unternehmens.

Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsstückaktie der WMF AG angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html.

LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH

50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München

Montag, 16. Januar 2017

msg life ag: Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin an msg life-Aktionäre angekündigt, Delisting der msg life-Aktien beabsichtigt

(Leinfelden-Echterdingen, den 16. Januar 2017) - Die Hauptaktionärin der msg life ag, die msg systems AG, die aktuell ca. 49,09 % der Aktien der msg life ag hält, hat dem Vorstand der msg life ag heute mitgeteilt, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle Aktien der msg life ag abgeben zu wollen. Den Aktionären soll der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpreis angeboten werden. 

msg life beabsichtigt, zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ein Delisting der Aktien der msg life ag durchzuführen und hierzu einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Eine Einführung der msg life-Aktien an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform wird nicht angestrebt. 

Der Vorstand der msg life ag begrüßt nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat das geplante Vorgehen.

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Die XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren zu informieren und diese zu diskutieren.

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist im letzten Jahr ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland). Das dafür zuständige Handelsgericht Wien hat die eingegangenen Überprüfungsanträge zu dem führenden Aktenzeichen 71 Fr 17564/16 p verbunden. Mit Beschluss vom 11. Jänner 2017 wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely zur gemeinsamen Vertreterin bestellt.

Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgenden Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Handelsgericht Wien, Az. 71 Fr 17564/16 p
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien