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Donnerstag, 26. Januar 2017

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IKB Deutsche Industriebank AG

LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.

Dallas, Texas, USA


Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf

ISIN DE 0008063306
WKN 806330


Die außerordentliche Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG („IKB“) vom 2. Dezember 2016 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der IKB („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. („LSF6“), Dallas, Texas, USA, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2017 in das Handelsregister der IKB beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 1130) eingetragen worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IKB auf die LSF6 übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.

Gemäß des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der LSF6 zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IKB. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IKB beim Amtsgericht Düsseldorf an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf als der vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der IKB über die jeweilige Depotbank.

Dallas, Texas, USA, im Januar 2017

LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Januar 2017

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