RHI AG
Wien / Österreich
Veröffentlichung gemäß § 14 SpruchG
In dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-Out bei der Didier Werke Aktiengesellschaft, der am 17. August 2010 wirksam wurde, gibt die RHI AG gemäß § 14 SpruchG folgenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2017 (Aktenzeichen 21 W 37/12) bekannt:
„OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
BESCHLUSS
In dem Spruchstellenverfahren wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Didier AG, an dem beteiligt sind:
1. - 83. Antragsteller,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg,
gegen
RHI AG vertreten durch den Vorstand, Wienerbergstraße 11, A 1100 Wien,
Antragsgegnerin,
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, Maximilianstraße 15, 80539 München,
hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Niedenführ, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike und die Richterin am Oberlandesgericht Beuth nach mündlicher Verhandlung vom 5. September 2016 beschlossen:
Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 7) bis 12), zu 15), zu 28), zu 34), zu 42), zu 50) und 51), zu 54) bis 56), zu 59) bis 62), zu 65) sowie zu 72) bis 74) wird unter Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2012 abgeändert und der Klarstellung halber unter Einbezug der Nebenentscheidungen des Beschwerdeverfahrens insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG aufgrund der Übertragung von Aktien auf den Hauptaktionär wird auf 102,37 € je Stückaktie der Didier Werke AG festgesetzt. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters sowie der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Geschäftswert des Verfahrens wird auf bis zu 473.000 € festgesetzt.“ |
Wien, im Januar 2017
RHI AG
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