Zu dem Beitrag von RSM Ebner Stolz:
Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate
Bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out gilt das Stichtagsprinzip. Nachträgliche Erkenntnisse dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Für den Wachstumsabschlag ist nicht die allgemeine Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische Preisentwicklung maßgeblich.
In dem vom OLG Stuttgart zu entscheidenden Fall war die Höhe der Barabfindung eines Minderheitsaktionärs im Rahmen eines Squeeze-out streitig. Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. (...)
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