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Mittwoch, 25. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der InVision AG: Verbindungsbeschluss des LG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der InVision AG hatte am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damals noch als Acme 42 GmbH firmierende Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht.

Das LG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom  24. Februar 2026 die anhängige Spruchverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. das Verfahren 33 O 103/25 (AktE) führt. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. 

LG Düsseldorf, Az. 33 O 103/25 (AktE)
Spezialwerte AG u.a. ./. InVision GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte White & Chase LLP, 60323 Frankfurt am Main

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