von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, angekündigt, die Sache nunmehr im Herbst verhandeln zu wollen. Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.
Die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/2063 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München
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