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Montag, 7. Juli 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG: Bayerisches Oberstes Landesgericht bestellt neuen gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Aufgrund der von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden ist das Verfahren nunmehr beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anhängig. 

Da der bisherige gemeinsame Vertreter aus Altersgründen seine Anwaltszulassung zurückgegeben hatte, hat das "Bayerische Oberste" mit Beschluss vom 3. Juli 2025 Frau Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt zur neuen gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre bestimmt.

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsame/r Vertreter/in: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München (bisher: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

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