Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den folgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 Anfechtungsklage (§ 246 AktG) erhoben hat:
Gegen den unter Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschluss über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schäden.
Die Klage ist beim Landgericht München I, Abteilung für Zivilsachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 8094/25 anhängig.
München, im Juli 2025
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Juli 2025
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen