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Dienstag, 29. Juli 2025

Kommission untersucht ausländische Subventionen bei Übernahme von Covestro durch ADNOC

Pressemitteilung  28. Juli 2025  Vertretung in Deutschland

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Erwerb von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen („FSR“) zu prüfen. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gewährten ausländischen Subventionen den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.

ADNOC ist ein staatlicher Öl- und Gasproduzent mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Covestro (ehemals Bayer MaterialScience AG), ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ist ein Chemieproduzent, der sich auf die Herstellung von Hochleistungspolymeren und Komponenten für diese Polymere konzentriert. Das Unternehmen beliefert eine Vielzahl von Branchen und beschäftigt derzeit rund 18.000 Mitarbeiter.

Die vorläufigen Bedenken der Kommission

Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass ADNOC und Covestro möglicherweise ausländische Subventionen erhalten, die den EU-Binnenmarkt verzerren.

Zu den möglichen ausländischen Subventionen gehören insbesondere eine unbegrenzte Garantie der Vereinigten Arabischen Emirate sowie eine zugesagte Kapitalerhöhung von ADNOC bei Covestro. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die ausländischen Subventionen ADNOC in die Lage versetzt haben könnten, Covestro zu einer Bewertung und zu finanziellen Bedingungen zu erwerben, die nicht den Marktbedingungen entsprachen und die von nicht subventionierten Investoren nicht hätten erreicht werden können. Die Kommission hat auch vorläufige Bedenken, dass die Transaktion ADNOC Investitionsstrategien ermöglichen könnte, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen würden.

Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung wird die Kommission insbesondere prüfen:
  • Ob die ausländischen Subventionen, die ADNOC erhalten haben könnte, das Ergebnis des Übernahmeprozesses verzerrt haben. ADNOC könnte einen ungewöhnlich hohen Preis und andere günstige Bedingungen geboten haben, die andere Investoren davon abgehalten haben könnten, ein Angebot abzugeben.
  • Die Frage, ob solche potenziellen ausländischen Subventionen zu negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf die Tätigkeiten des fusionierten Unternehmens nach der Übernahme führen können.

Das Vorhaben wurde am 15. Mai 2025 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage, d. h. bis zum 2. Dezember 2025, Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Am Ende der 90 Arbeitstage dauernden eingehenden Untersuchung kann die Kommission i) die von dem Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungen akzeptieren, wenn sie die Wettbewerbsverzerrung vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) keine Einwände erheben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Fallnummer FS.100156.

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