In dem Spruchverfahren zu dem am 7. Februar 2024 eingetragenen Squeeze-out bei der Team Agrar AG gab es keine Erhöhung der auf EUR 12,97 festgelegten Barabfindung. Das LG Flensburg hatte den von einem einzigen Antragsteller eingereichten Spruchantrag Ende 2024 zurückgewiesen. Mit der dagegen eingereichten Beschwerde war der Antragsteller nicht erfolgreich. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) ließ aber die Rechtsbeschwerde in seinem Beschluss vom 17. Juni 2025 zu.
LG Flensburg, Beschluss vom 7. November 2024, Az. 6 O 24/24
OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2025, Az. 9x W 13/24
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