DISO Verwaltungs AG
München
WKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:
― Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
― Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
― Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
― Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
― Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung, um den Unternehmensgegenstand anzupassen
― Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 über die Änderung von § 18 der Satzung
― Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano, Schweiz (hiernach "Matica SA") als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen
― Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über die Genehmigung des Abschlusses einer Bestätigungsvereinbarung zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA nach § 179a AktG über die Veräußerung von 2.914.000 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.
― Tagesordnungspunkt 11: Bestätigung zur Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7388/25 anhängig.
Esslingen am Neckar, im Juli 2025
DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Juli 2025
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