von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck die Sache am 29. April 2025 verhandelt und eine vergleichsweise Anhebung der Barabfindung von EUR 18,89 auf EUR 20,- je Aktie vorgeschlagen. Da nicht alle Antragsteller dem Vergleichsvorschlag zustimmten, hat das Landgericht daraufhin mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts kann auf den Börsenkurs abgestellt werden. Ein ergänzendes Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden.
Das Landgericht hat die Beschwerde (vom Beschwerdewert unabhängig) ausdrücklich zugelassen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/23
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)
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