Sindelfingen, 2. Juli 2025
Die SM Wirtschaftsberatungs AG teilt mit, dass sie vor dem Landgericht Stuttgart in dem seit 2018 laufenden Spruchstellenverfahren zur Bewertung ihrer Tochtergesellschaft SM Capital AG einen rechtswirksamen Vergleich geschlossen hat.
Kernpunkte der Einigung sind eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 2,35 auf EUR 3,00 je Aktie sowie eine Anhebung der jährlichen Ausgleichszahlung von EUR 0,09 auf EUR 0,11 je Aktie.
Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Einigung führt zu einer einmaligen Ergebnisbelastung von rund EUR 100.000.
Im Gegenzug entfallen potenziell deutlich höhere Kosten einer weiteren mehrjährigen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG sieht in dem Vergleich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Rechtssicherheit schafft und operative Ressourcen schont.
Der Vorstand
Die SM Wirtschaftsberatungs AG teilt mit, dass sie vor dem Landgericht Stuttgart in dem seit 2018 laufenden Spruchstellenverfahren zur Bewertung ihrer Tochtergesellschaft SM Capital AG einen rechtswirksamen Vergleich geschlossen hat.
Kernpunkte der Einigung sind eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 2,35 auf EUR 3,00 je Aktie sowie eine Anhebung der jährlichen Ausgleichszahlung von EUR 0,09 auf EUR 0,11 je Aktie.
Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Einigung führt zu einer einmaligen Ergebnisbelastung von rund EUR 100.000.
Im Gegenzug entfallen potenziell deutlich höhere Kosten einer weiteren mehrjährigen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG sieht in dem Vergleich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Rechtssicherheit schafft und operative Ressourcen schont.
Der Vorstand
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