Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 „NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE“ Hamburg, 9. Juli 2025 Der Vorstand der Elbstein AG (ISIN: DE000A1YDGT7; „Gesellschaft“)
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 15 Mio. durch Ausgabe von
bis zu 15 Mio. neuen Aktien gegen Einlagen unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird als
gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Den Aktionären wird
das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts
gewährt. Große Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft bereit
erklärt, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.782 neue Aktien nicht
auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH
mit dem Sitz in Bremerhaven zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen
zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen insgesamt 89,9 % der
Geschäftsanteile an der Seebeck Werftquartier GmbH („Zielgesellschaft“) in die Elbstein AG gegen Ausgabe von 13.987.782 neuen Aktien eingebracht werden („Sachkapitalerhöhung“).
Die Zielgesellschaft hält umfangreichen Grundbesitz in Bremerhaven, auf
dem schwerpunktmäßig Wohnimmobilienprojekte realisiert werden sollen.
Die Bebauungspläne stehen derzeit noch aus. |
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Mittwoch, 9. Juli 2025
Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH
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