Gräfelfing, 24. Juli 2025 – Die FUTRUE GmbH hat der PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5) heute mitgeteilt, dass ihr mehr als 95 % der Aktien an der PharmaSGP Holding SE im Sinne von § 327a AktG gehören.
Ferner hat die FUTRUE GmbH der PharmaSGP Holding SE heute das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Squeeze-out).
Wie auch in der Ad-hoc Mitteilung der PharmaSGP Holding SE vom 10. Juni 2025 bekanntgemacht, hat die FUTRUE GmbH die Absicht, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen, bereits im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an die Aktionäre der PharmaSGP Holding SE am 10. Juni 2025 bekanntgegeben.
Die Höhe der Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out steht noch nicht fest; diese wird durch die FUTRUE GmbH nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der PharmaSGP Holding SE mitgeteilt werden. Danach wird die PharmaSGP Holding SE im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Fassung des Übertragungsbeschlusses entscheiden.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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