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Dienstag, 29. Juli 2025

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA und der Wincor Nixdorf AG

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Paderborn
als Rechtsnachfolgerin der Diebold Nixdorf AG (vormals Wincor Nixdorf AG), Paderborn

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Eschborn, und der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, vom 26. September 2016
gemäß § 14 Nr. 2 SpruchG

Am 26. September 2016 schlossen die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Eschborn, und die Wincor Nixdorf AG, Paderborn, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die jeweiligen Hauptversammlungen der Wincor Nixdorf AG und der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 14. Februar 2017 in das Handelsregister der zu diesem Zeitpunkt bereits in Diebold Nixdorf AG umfirmierten Wincor Nixdorf AG eingetragen und bekannt gemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags leiteten 91 Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Dortmund wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 6. April 2022 (Az. 18 O 9/17 [AktE]) zurück. Gegen diesen Beschluss legten 29 der Antragsteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 (Az. I-26 W 7/22 [AktE]) wies das Oberlandesgericht Düsseldorf sämtliche Beschwerden zurück. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist damit rechtskräftig.

Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde während des Verlaufs der gerichtlichen Verfahren in Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA umfirmiert und verlegte ihren Sitz nach Paderborn. Zudem erfolgte aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 31. Januar 2019 die Verschmelzung der Diebold Nixdorf AG als übertragende Gesellschaft auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA. Die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde im Wege des Formwechsels in die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH umgewandelt.

Die Geschäftsführung der Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH gibt gemäß § 14 Nr. 2 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 6. April 2022 (Az. 18 O 9/17 [AktE]) wie folgt bekannt:

Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 6. April 2022

In dem Verfahren nach dem AktG
1. des Herrn (...),
(...)
91. der Frau (...),

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigte (...)

gegen

die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, vertr.d.d. Komplementär, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt,

Die Anträge der Antragsteller zu 6), 30), 31), 67), 68), 84) und 85) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.

Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt. 

Paderborn, im Juni 2025

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Juli 2025

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