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Dienstag, 15. Juli 2025

SdK vertritt Mitglieder auf der Hauptversammlung der Vivanco AG am 31. Juli 2025

Am 31. Juli 2025 findet in Ahrensburg die Hauptversammlung der Vivanco AG statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Umwandlung der Vivanco AG in eine (nicht börsennotierte) GmbH.

Vivanco-Aktionären wird im Rahmen dieses Umwandlungsbeschlusses ein Abfindungsbetrag in Höhe von 0,22 € je Aktie angeboten, sofern sie auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklären bzw. erklären lassen.

Die Aktionärsvereinigung SdK bietet ihren Mitgliedern an, deren Stimmrechte auf der HV wahrzunehmen und ggf. auch den erforderlichen Widerspruch zu Protokoll zu geben, damit diese den Abfindungsbetrag geltend machen können.

So gehen Sie vor:

  1. Bestellen Sie Ihre Eintrittskarte zur Hauptversammlung bitte auf Ihren eigenen Namen.
  2. Sobald Ihnen die Eintrittskarte vorliegt, füllen Sie die Vollmacht auf der Rückseite der Eintrittskarte aus – mit Dr. Christian Werner als Bevollmächtigten.
  3. Senden Sie die Eintrittskarte per E-Mail an info@sdk.org bis spätestens 29. Juli 2025.
  4. Bitte teilen Sie der SdK in der E-Mail auch ausdrücklich mit, ob für Sie Widerspruch zu Protokoll erklärt werden soll.

Ein Widerpruch ist auch Voraussetzung für die gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags in einem Spruchverfahren.

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