Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 28. Juli 2025
Am heutigen Tag haben Vorstand und Aufsichtsrat der mVISE AG mit Sitz in Düsseldorf (Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehrssegment Scale, ISIN: DE0006204589), („Gesellschaft“) beschlossen, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 einzuladen. Der außerordentlichen Hauptversammlung soll u.a. eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 und eine anschließende Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals zur Einwerbung eines Bruttoemissionserlöses in Höhe von bis zu EUR 7 Mio. unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft an den fünf (5) letzten Handelstagen im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Entscheidung des Vorstands über die Durchführung dieser Kapitalerhöhung abzüglich eines angemessenen Risikoabschlags von bis zu 15 % entsprechen. Die Gesellschaft strebt an, im Rahmen der Barkapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von mindestens EUR 6.000.000,00 zu erzielen, um bestehende Finanzverbindlichkeiten zurückführen zu können und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft nachhaltig zu stärken.
Für den Fall, dass der erstrebte Mindest-Bruttoemissionserlös im Rahmen der Barkapitalerhöhung nicht erreicht werden sollte, soll der Hauptversammlung zudem vorgeschlagen werden, den Vorstand zusätzlich zu ermächtigen, neue Wandelschuldverschreibungen auszugeben oder die Konditionen der bestehenden Wandelanleihe 2022/2026 entsprechend anzupassen und insbesondere deren Laufzeit zu verlängern, und zwar in einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 6.000.000,00.
Dem Vorstand liegen in diesem Zusammenhang bereits Zusagen vor, einer Laufzeitverlängerung der Wandelanliehe 2022/2026 bis 2030 bei einem jährlichen Zins von 4,5 % und einem Wandlungspreis von EUR 1,85 bzw. – infolge der Kapitalherabsetzung – von EUR 18,50 zuzustimmen. Unabhängig davon hat ein dritter Investor zugesagt, zu ebendiesen Konditionen eine neue Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.000.000,00 zu zeichnen und zu übernehmen.
Der Vorstand beabsichtigt, von der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass der erzielte Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung und der Gesamtnennbetrag der ausgegebenen bzw. angepassten Wandelschuldverschreibungen einen Gesamtbetrag in Summe von EUR 7.000.000,00 nicht überschreiten. Ferner beabsichtigt der Vorstand, von dieser Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass im Ergebnis Wandelschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2022/2026 und aufgrund der Ermächtigung ausgegebene neue Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von maximal EUR 6.000.000,00 bestehen bzw. in neue Aktien gewandelt werden können.
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Montag, 28. Juli 2025
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