Günther Leibinger, Feusisberg, Schweiz, hat dem Unternehmen gem. § 10 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) mitgeteilt, dass er am 23. April 2010 entschieden hat, den Aktionären der AdCapital AG, Leinfelden-Echterdingen, im Wege eines einfachen, freiwilligen Erwerbsangebots anzubieten, bis zu 650.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der AdCapital AG zu kaufen und zu erwerben. Herr Leibinger beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung in bar einen Betrag von 9,00 EUR für eine Stückaktie der AdCapital AG zu zahlen.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird u. a. unter www.gleibinger.de voraussichtlich Mitte Mai 2010 erfolgen
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 26. April 2010
Freitag, 23. April 2010
syskoplan AG: Anhebung der Barabfindung
In dem Beherrschungsvertrag mit der Reply S.p.A. als herrschendem Unternehmen und der syskoplan AG als beherrschtem Unternehmen war bislang eine Barabfindung in Höhe von 8,17 je Aktie festgelegt. Inzwischen liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte 3-Monats-Durchschnittskurs der syskoplan-Aktie vor, der 8,19 Euro beträgt. Infolgedessen wurde die Barabfindung pro Aktie auf 8,19 Euro erhöht. Die Aktie der syskoplan AG notiert derzeit an der Frankfurter Wertpapierbörse bei 9,00 Euro.
Mittwoch, 14. April 2010
syskoplan AG will Beherrschungsvertrag abschließen
Gütersloh, 14. April 2010 - Am 14. April 2010 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der syskoplan AG dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der Reply S.p.A. als herrschendem Unternehmen und der syskoplan AG als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der geplante Vertrag sieht als angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG eine wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) in Höhe von brutto EUR 0,53 je Aktie für jedes volle Geschäftsjahr vor. Von diesem Betrag ist die Körperschaftsteuerbelastung (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abzusetzen. Danach ergibt sich nach derzeitigen Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,45 je Aktie für jedes volle Geschäftsjahr. Der Vertrag sieht außerdem eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 8,17 je Aktie für Aktionäre vor, die ihre Anteile an die Reply S.p.A. verkaufen wollen. Für den Fall, dass der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelte maßgebliche 3-Monats-Durchschnittskurs der Aktie vor Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilung diesen Betrag übersteigen sollte, wird dieser höhere Betrag als angemessene Barabfindung bezahlt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der syskoplan AG. Es ist beabsichtigt, diese Zustimmung auf der ordentlichen Hauptversammlung der syskoplan AG am 28. Mai 2010 einzuholen.
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
syskoplan AG
Michael Lückenkötter, Investor Relations, Mergers & Acquisitions Bartholomäusweg 26, 33334 Gütersloh
Tel. 05241-5009-1017 Email: ir@syskoplan.de
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syskoplan AG
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Tel. 05241-5009-1017 Email: ir@syskoplan.de
Sonntag, 11. April 2010
VEH AG - Handel von girosammelfähig verwahrten Nachbesserungsrechten
Unter der Seite http://nachbesserungsrechte.de bietet die Valora Effekten Handel AG eine Kursliste mit girosammelfähig verwahrten
Nachbesserungsrechten an.
Als erstes Nachbesserungsrecht ist die BANK AUSTRIA AG mit der ISIN AT0000A0AJ61 eingepflegt worden.
Nachbesserungsrechten an.
Als erstes Nachbesserungsrecht ist die BANK AUSTRIA AG mit der ISIN AT0000A0AJ61 eingepflegt worden.
Donnerstag, 8. April 2010
Hypo Real Estate: Anfechtungsklagen werden dem EuGH vorgelegt
Das Landgericht München I hat heute Anfechtungsklagen gegen die Kapitalerhöhung bei der Hypo Real Estate dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt (Az. 5 HK O 12377/09).
Die EU-Richter müssen nun prüfen, ob die Fristverkürzung hinsichtlich der Ladung zur Hauptversammlung gegen EU-Recht verstoße, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bund hatte seinen Anteil damit auf über 90 Prozent aufgestockt (und damit den späteren Squeeze-out ermöglicht), wobei das Bezugsrecht für andere Aktionäre ausgeschlossen worden war. Zuvor waren im Rahmen der Offensive zur Finanzmarktstabilisierung die Ladungsfristen zur Hauptversammlung vorübergehend verkürzt worden.
Die zuständige 5. Kammer für Handelssachen des LG München I hält deswegen einen Verstoß gegen europäisches Recht für möglich. Eine EU-Richtlinie, die eine Ladungsfrist von mindestens 21 Tagen vorschreibt, war von den EU-Mitgliedstaaten bis 3. August 2009 umzusetzen. Das Gesetz, das in Deutschland die Fristverkürzung vorsah, trat einen Tag vorher außer Kraft. Richter Krenek erläuterte hierzu: "Da der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen Richtlinien auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist zu beachten haben, hat die 5. Handelskammer dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob dies auch in diesem Fall gilt."
Die EU-Richter müssen nun prüfen, ob die Fristverkürzung hinsichtlich der Ladung zur Hauptversammlung gegen EU-Recht verstoße, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bund hatte seinen Anteil damit auf über 90 Prozent aufgestockt (und damit den späteren Squeeze-out ermöglicht), wobei das Bezugsrecht für andere Aktionäre ausgeschlossen worden war. Zuvor waren im Rahmen der Offensive zur Finanzmarktstabilisierung die Ladungsfristen zur Hauptversammlung vorübergehend verkürzt worden.
Die zuständige 5. Kammer für Handelssachen des LG München I hält deswegen einen Verstoß gegen europäisches Recht für möglich. Eine EU-Richtlinie, die eine Ladungsfrist von mindestens 21 Tagen vorschreibt, war von den EU-Mitgliedstaaten bis 3. August 2009 umzusetzen. Das Gesetz, das in Deutschland die Fristverkürzung vorsah, trat einen Tag vorher außer Kraft. Richter Krenek erläuterte hierzu: "Da der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen Richtlinien auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist zu beachten haben, hat die 5. Handelskammer dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob dies auch in diesem Fall gilt."
Mittwoch, 31. März 2010
burgbad AG: Barabfindung auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt
Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat als Hauptaktionärin ihr am 19. Oktober 2009 an die burgbad AG gerichtetes Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit einem dem Vorstand der burgbad AG am heutigen Tage zugegangenen Schreiben konkretisiert. Darin teilt sie mit, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad AG auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt hat.
Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der burgbad AG soll die für den 11. Mai 2010 geplante ordentliche Hauptversammlung der burgbad AG Beschluss fassen.
Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der burgbad AG soll die für den 11. Mai 2010 geplante ordentliche Hauptversammlung der burgbad AG Beschluss fassen.
Donnerstag, 25. März 2010
Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Eintragung ins Handelsregister
Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Dieser Beschluss wurde heute ins das Handelsregister eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre sind somit gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die Lindner Beteiligungs GmbH übergegangen.
Arnstorf, den 25. März 2010
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Harald Enggruber
Lindner Holding KGaA, Postfach 11 80, D-94420 Arnstorf
Tel.: (0 87 23) 20-23 65 Fax: (0 87 23) 20-23 50
Homepage: www.lindner-group.com
E-Mail: Harald.Enggruber@lindner-group.com
Dieser Beschluss wurde heute ins das Handelsregister eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre sind somit gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die Lindner Beteiligungs GmbH übergegangen.
Arnstorf, den 25. März 2010
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Harald Enggruber
Lindner Holding KGaA, Postfach 11 80, D-94420 Arnstorf
Tel.: (0 87 23) 20-23 65 Fax: (0 87 23) 20-23 50
Homepage: www.lindner-group.com
E-Mail: Harald.Enggruber@lindner-group.com
Mittwoch, 24. März 2010
Winkler+Dünnebier AG: Körber AG plant Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 16,23 EUR je Aktie zu erhöhen
Die Körber AG hat angekündigt, die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG von 15,55 EUR auf 16,23 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG zu erhöhen. Grund für diese Anpassung ist, dass sich der Unternehmenswert der Winkler+Dünnebier AG aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung des für die Bewertung maßgeblichen Basiszinssatzes erhöht hat. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 23. März 2010 mitgeteilt.
Mittwoch, 17. März 2010
Bundesjustizministerium plant Erleichterung des Squeeze-out
Nach einem Bericht des Handelsblatts will das Bundesjustizministerium die Umstrukturierung von Aktiengesellschaften erleichtern. So kann nach den Plänen bei der Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochterfirma auf die Muttergesellschaft in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Liegt der Anteil bei 90 Prozent, was in der Praxis häufig vorkommt, ist eine Modifizierung des sogenannten Squeeze-out, des Ausschlusses von Minderheitsaktionären, vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation soll das System des Squeeze-out jedoch unverändert bleiben.
MAIHAK AG: Barabfindung für Squeeze out festgelegt
Ad-hoc-Mitteilung vom 15. März 2010
Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG in Konkretisierung ihres bereits am 15. Dezember 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Maihak AG auf die SICK MAIHAK GmbH als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 97,25 je Stückaktie der Maihak AG festgelegt hat.
Der Squeeze out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Maihak AG, die hierüber in der für den 29. April 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.
Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG in Konkretisierung ihres bereits am 15. Dezember 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Maihak AG auf die SICK MAIHAK GmbH als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 97,25 je Stückaktie der Maihak AG festgelegt hat.
Der Squeeze out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Maihak AG, die hierüber in der für den 29. April 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.
Kali-Chemie Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf 125,00 EUR je Aktie festgelegt
Meldung vom 16. März 2010
Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, Hauptaktionär der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Kali-Chemie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Kali-Chemie AG für den Dreimonatszeitraum vor dem 4. Februar 2010, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung über die Durchführung eines Squeeze-out, auf 125,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kali-Chemie AG festgelegt hat.
Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, Hauptaktionär der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Kali-Chemie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Kali-Chemie AG für den Dreimonatszeitraum vor dem 4. Februar 2010, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung über die Durchführung eines Squeeze-out, auf 125,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kali-Chemie AG festgelegt hat.
Freitag, 12. März 2010
HBW Abwicklungs AG i.L.: InBev Germany Holding stellt Squeeze out-Verlangen
12.03.2010
Braunschweig - Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800/WKN 607480) heute mitgeteilt, dass sie mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt ist und das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die InBev Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler
Braunschweig - Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800/WKN 607480) heute mitgeteilt, dass sie mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt ist und das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die InBev Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler
Mittwoch, 10. März 2010
Klöckner-Werke AG: Verlangen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie unmittelbar 51.851.147 Stückaktien der Gesellschaft hält und damit mit insgesamt 95,776% am Grundkapital beteiligt ist. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat an den Vorstand der Gesellschaft weiterhin das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien sämtlicher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Salzgitter Mannesmann GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Der volumengewichtete, inländische, durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG beträgt in einem ab dem gestrigen Tag zurückgerechneten Dreimonatszeitraum 14,33 EUR. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung geht die Salzgitter Mannesmann GmbH davon aus, dass dieser durchschnittliche Börsenkurs die auf Grundlage des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigen wird. Die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung wird daher voraussichtlich 14,33 EUR je Aktie betragen.
Die Klöckner-Werke AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens einleiten. Zur Einsparung von Kosten soll über das Übertragungsverlangen in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Somit wird es voraussichtlich zur einer Verschiebung der derzeit für den 9. Juli 2010 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung auf den Monat August 2010 kommen. Der genaue Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird in Kürze bekannt gegeben.
Der volumengewichtete, inländische, durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG beträgt in einem ab dem gestrigen Tag zurückgerechneten Dreimonatszeitraum 14,33 EUR. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung geht die Salzgitter Mannesmann GmbH davon aus, dass dieser durchschnittliche Börsenkurs die auf Grundlage des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigen wird. Die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung wird daher voraussichtlich 14,33 EUR je Aktie betragen.
Die Klöckner-Werke AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens einleiten. Zur Einsparung von Kosten soll über das Übertragungsverlangen in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Somit wird es voraussichtlich zur einer Verschiebung der derzeit für den 9. Juli 2010 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung auf den Monat August 2010 kommen. Der genaue Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird in Kürze bekannt gegeben.
Montag, 8. März 2010
HVB Real Estate Bank AG: Gutachter sieht Wert der Aktie bei EUR 25,41
In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der HVB Real Estate Bank AG (LG München I, Az. 5HK O 16202/03) hat der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dieter Sonntag, sein Gutachten vorgelegt. Er kommt hierbei auf einen objektivierten Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 25,41 (d.h. 21% mehr als das Ausgleichsangebot der Hauptaktionärin in Höhe von EUR 21,-).
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Sonntag, 7. März 2010
DER AKTIONÄR: Interessante Squeeze-out-Kandidaten
Die Zeitschrift "DER AKTIONÄR" bezeichnet folgende Aktiengesellschaften als interessante Kandidaten für einen Squeeze-out:
- Altana
- Generali Deutschland
- Itelligence
- Arbomedia
- SAF
Als Fazit hält die Zeitschrift fest: "Altana und Generali sind ein Basis-Investment im Squeeze-out-Bereich. Bei beiden winkt eine solide Rendite bei überschaubarem Risiko. Arbomedia ist die spekulativere Variante. Bei Itelligence und SAF ist ein deutlich längerer Anlagehorizont nötig."
- Altana
- Generali Deutschland
- Itelligence
- Arbomedia
- SAF
Als Fazit hält die Zeitschrift fest: "Altana und Generali sind ein Basis-Investment im Squeeze-out-Bereich. Bei beiden winkt eine solide Rendite bei überschaubarem Risiko. Arbomedia ist die spekulativere Variante. Bei Itelligence und SAF ist ein deutlich längerer Anlagehorizont nötig."
Freitag, 5. März 2010
Autania AG: Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den von der Hauptaktionärin, der Autania Holding AG, festgesetzten Barabfindungsbetrag (EUR 42,32 je Stückaktie) bezüglich des Squeeze-out bei der Altana AG bestätigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den von der Hauptaktionärin, der Autania Holding AG, festgesetzten Barabfindungsbetrag (EUR 42,32 je Stückaktie) bezüglich des Squeeze-out bei der Altana AG bestätigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Dresdner Bank AG: Gutachter sieht angemessene Abfindung bei EUR 52,70
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.
In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.
Triumph-Adler AG: Festlegung der Barabfindung auf 1,90 EUR je Stückaktie
Die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 1,90 Euro je Stückaktie festgelegt hat. Der vorgesehene Barabfindungspreis im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens basiert auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH, Düsseldorf. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH&Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, überprüft, die das Landgericht Nürnberg als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt hat.
Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.
Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.
Mittwoch, 3. März 2010
Austrian Airlines AG: Handelsgericht Wien trägt Gesellschafterausschluss ein
- Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 4. Februar auf ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über
- Baldiges Delisting erwartet
Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.
Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.
Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG
- Baldiges Delisting erwartet
Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.
Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.
Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG
ERGO Versicherungsgruppe AG: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 97,72 je Aktie festgelegt
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 25. November 2009 gestellten Verlangens gemäß § 327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 97,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERGO Versicherungsgruppe AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.
Düsseldorf, den 02. März 2010
Der Vorstand
Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510
Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.
Düsseldorf, den 02. März 2010
Der Vorstand
Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510
Samstag, 27. Februar 2010
Anneliese Zementwerke AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung von EUR 27,50 auf EUR 37,14
Das LG Dortmund hat die Abfindung für den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG deutlich erhöht. Statt der von Heidelberg Cement AG angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 27,50 setzte das Gericht EUR 37,14 als angemessene Barabfindung fest, was eine Erhöhung um mehr als 35% entspricht.
Der Beschluss des LG Dortmund vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE), ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Beschluss des LG Dortmund vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE), ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
OLG München: Nur Antrag bei dem zuständigen Gericht wahrt Antragsfrist für Spruchverfahren
OLG München, Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 31 Wx 148/09
Fundstelle: ZIP 2010, 369
§ 4 Abs. 1 SpruchG
Leitsatz:
Nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem örtlich zuständigen Gericht wird die Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens gewahrt.
Sachverhalt: Der Antragsteller war Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg. Er richtete seinen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung an das Landgericht Augsburg. Nach der einschlägigen bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist jedoch das LG München I zuständig. Dort kamen die Akten nach Verweisung jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist an.
Fundstelle: ZIP 2010, 369
§ 4 Abs. 1 SpruchG
Leitsatz:
Nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem örtlich zuständigen Gericht wird die Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens gewahrt.
Sachverhalt: Der Antragsteller war Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg. Er richtete seinen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung an das Landgericht Augsburg. Nach der einschlägigen bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist jedoch das LG München I zuständig. Dort kamen die Akten nach Verweisung jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist an.
Freitag, 26. Februar 2010
Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis 2009
Scherzer & Co. AG - Vorläufige Zahlen bestätigt
Jahresüberschuss 2009: 5,37 Mio. EUR
Volumen Nachbesserungsrechte per Ende Februar 2010 bei über 72 Mio. EUR
Das Geschäftsjahr 2009 verlief für die Scherzer & Co. AG sehr erfolgreich und konnte mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 6,27 Mio. EUR (-18,83 Mio.EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,00 Mio. EUR (-19,89 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss betrug 5,37 Mio. EUR (-19,90 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie nach DVFA/SG beträgt 0,20 EUR (-0,73 EUR).
Das Ergebnis aus Wertpapierverkäufen beträgt 1,19 Mio. EUR (-3,07 Mio. EUR). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand wurden in Höhe von 1,15 Mio. EUR (18,60 Mio. EUR) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,54 Mio. EUR (2,00 Mio. EUR) vereinnahmt. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 6,45 Mio. EUR (1,49 Mio. EUR) vereinnahmt. Der saldierte Zinsaufwand betrug 0,28 Mio. EUR (1,05 Mio. EUR).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 weist die Scherzer & Co. AG einen zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert angesetzten Wertpapierbestand im Finanzanlagevermögen von insgesamt 20,55 Mio. EUR (23,25 Mio. EUR) aus. Im Umlaufvermögen werden Wertpapiere in Höhe von 19,73 Mio. EUR (11,84 Mio. EUR) bilanziert. Die Nettobankverbindlichkeiten per 31. Dezember 2009 belaufen sich auf 10,49 EUR (11,6 Mio. EUR).
Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2009 29,45 Mio. EUR (24,08 Mio. EUR). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 2009 72,0% (64,0%).
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 25. Februar 2010 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse): freenet AG, Biotest AG, buch.de internetstores AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, D&S Europe AG, Kizoo AG, RM Rheiner Management AG, Dr. Hönle AG und SAF Simulation, Analysis & Forecasting AG.
Die Scherzer & Co. AG besitzt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 und auch per Ende Februar 2010 Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) entsprechend einem Andienungsvolumen von 72,07 Mio. EUR (65,11 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um potenzielle Ansprüche, die sich aus der Durchführung von gerichtlichen Spruchstellenverfahren im Nachgang von Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften ergeben.
Auf Basis des gegenwärtigen Kursniveaus von ca. 0,95 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 20% unter dem aktuellen Tageswert der Portfoliopositionen (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte).
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 17. Mai 2010 in Köln statt.
Der Vorstand
Über die Scherzer & Co. AG:
Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden.
Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.
Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch im Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra.
Köln, den 25.02.2010
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de
Jahresüberschuss 2009: 5,37 Mio. EUR
Volumen Nachbesserungsrechte per Ende Februar 2010 bei über 72 Mio. EUR
Das Geschäftsjahr 2009 verlief für die Scherzer & Co. AG sehr erfolgreich und konnte mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 6,27 Mio. EUR (-18,83 Mio.EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,00 Mio. EUR (-19,89 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss betrug 5,37 Mio. EUR (-19,90 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie nach DVFA/SG beträgt 0,20 EUR (-0,73 EUR).
Das Ergebnis aus Wertpapierverkäufen beträgt 1,19 Mio. EUR (-3,07 Mio. EUR). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand wurden in Höhe von 1,15 Mio. EUR (18,60 Mio. EUR) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,54 Mio. EUR (2,00 Mio. EUR) vereinnahmt. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 6,45 Mio. EUR (1,49 Mio. EUR) vereinnahmt. Der saldierte Zinsaufwand betrug 0,28 Mio. EUR (1,05 Mio. EUR).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 weist die Scherzer & Co. AG einen zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert angesetzten Wertpapierbestand im Finanzanlagevermögen von insgesamt 20,55 Mio. EUR (23,25 Mio. EUR) aus. Im Umlaufvermögen werden Wertpapiere in Höhe von 19,73 Mio. EUR (11,84 Mio. EUR) bilanziert. Die Nettobankverbindlichkeiten per 31. Dezember 2009 belaufen sich auf 10,49 EUR (11,6 Mio. EUR).
Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2009 29,45 Mio. EUR (24,08 Mio. EUR). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 2009 72,0% (64,0%).
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 25. Februar 2010 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse): freenet AG, Biotest AG, buch.de internetstores AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, D&S Europe AG, Kizoo AG, RM Rheiner Management AG, Dr. Hönle AG und SAF Simulation, Analysis & Forecasting AG.
Die Scherzer & Co. AG besitzt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 und auch per Ende Februar 2010 Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) entsprechend einem Andienungsvolumen von 72,07 Mio. EUR (65,11 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um potenzielle Ansprüche, die sich aus der Durchführung von gerichtlichen Spruchstellenverfahren im Nachgang von Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften ergeben.
Auf Basis des gegenwärtigen Kursniveaus von ca. 0,95 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 20% unter dem aktuellen Tageswert der Portfoliopositionen (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte).
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 17. Mai 2010 in Köln statt.
Der Vorstand
Über die Scherzer & Co. AG:
Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden.
Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.
Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch im Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra.
Köln, den 25.02.2010
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de
Donnerstag, 25. Februar 2010
FOCUS Online: Aktuelle Abfindungskandidaten
FOCUS Online nennt folgende zehn Abfindungskandidaten für Spruchverfahren:
- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank
- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank
Mittwoch, 17. Februar 2010
HBW Abwicklungs AG i.L.: Squeeze-Out geplant
Vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklage eines Anfechtungsklägers/Squeeze-Out geplant
HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.
HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler
HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.
HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler
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