Das Landgericht München I hat heute Anfechtungsklagen gegen die Kapitalerhöhung bei der Hypo Real Estate dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt (Az. 5 HK O 12377/09).
Die EU-Richter müssen nun prüfen, ob die Fristverkürzung hinsichtlich der Ladung zur Hauptversammlung gegen EU-Recht verstoße, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bund hatte seinen Anteil damit auf über 90 Prozent aufgestockt (und damit den späteren Squeeze-out ermöglicht), wobei das Bezugsrecht für andere Aktionäre ausgeschlossen worden war. Zuvor waren im Rahmen der Offensive zur Finanzmarktstabilisierung die Ladungsfristen zur Hauptversammlung vorübergehend verkürzt worden.
Die zuständige 5. Kammer für Handelssachen des LG München I hält deswegen einen Verstoß gegen europäisches Recht für möglich. Eine EU-Richtlinie, die eine Ladungsfrist von mindestens 21 Tagen vorschreibt, war von den EU-Mitgliedstaaten bis 3. August 2009 umzusetzen. Das Gesetz, das in Deutschland die Fristverkürzung vorsah, trat einen Tag vorher außer Kraft. Richter Krenek erläuterte hierzu: "Da der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen Richtlinien auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist zu beachten haben, hat die 5. Handelskammer dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob dies auch in diesem Fall gilt."
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