Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 28. März 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der Auden AG haben den Beschluss gefasst, die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 abzubrechen. Der bisherige Verlauf und die Kosten der Prüfung stehen außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Prüfungsergebnis und seiner Aussagekraft. Die Auden AG unterliegt nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht. Der Abschlussprüfer hätte ohnehin nur ein eingeschränktes Testat erteilt. Eingeschränkt werden sollte das Testat um die Punkte "Kapitalerhöhung Dezember 2016" sowie "Related Parties Transactions". Beim Punkt Kapitalerhöhung sollte das Testat insofern eingeschränkt werden, dass die Werthaltigkeit dieses Aktivpostens nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Zudem schloss der Abschlussprüfer nicht aus, dass neben den vorgelegten Transaktionen weitere Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen durchgeführt wurden. Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Abschlussprüfung ergebnislos zu beenden sind unterschiedliche Auffassungen des beauftragten Abschlussprüfers und der Organe der Gesellschaft hinsichtlich der Annahmen und Nachweise zur Fortführungsprognose, die aufgrund der vorgelegten Liquiditätsplanung als gegeben erachtet wird. Die Auden AG hatte daher die Wahl, dass der Abschlussprüfer das Testat vollständig versagt oder die Prüfung weiter zeitlich aufgeschoben wird, bis die Fortführungsprognose auch vom Abschlussprüfer als hinreichend nachgewiesen beurteilt wird. Der Vorstand erachtet ein weiteres Verschieben der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 als nicht sachgerecht an. Unabhängig von der Prüfung durch einen Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss selbst zu prüfen. Diese Arbeiten wurden bereits aufgenommen und sollen zügig abgeschlossen werden. Nach der Prüfung wird der Aufsichtsrat über die Billigung Beschluss fassen. Der untestierte Jahresabschluss 2016 wird am 17. April 2018 veröffentlicht. Die Entwicklung ist insgesamt enttäuschend, aber eine Folge der Tätigkeiten der ehemaligen Organe der Gesellschaft, deren Aufarbeitung und Prüfung durch einen Abschlussprüfer in der hierfür vorgesehenen Zeit unmöglich ist.
Der Vorstand der Auden AG hat darüber hinaus mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Auden AG in das Segment Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (Delisting). Der Vorstand wird ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG versenden und rechnet damit, dass der Handel der Aktien der Auden AG im Basic Board mit Ablauf von voraussichtlich 3 Monaten nach der Kündigung eingestellt wird. Die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in das Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse bedeutet einen für die Gesellschaft nicht unerheblichen Kostenaufwand. Die Auden AG möchte weiterhin Kosten einsparen, um die Kostenstruktur an das heutige, bestehende Portfolio anzupassen. Mit dem Delisting und der damit verbundenen Kostenersparnis, reduziert sich der jährliche Kostenaufwand der Auden AG um 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr, inklusive Abschlussprüfung des Jahresabschlusses. Damit ist die Restrukturierung auf der Kostenseite vollständig abgeschlossen. Die monatlichen Kosten werden sich nach dem Delisting pro Monat noch auf unter 10.000 Euro belaufen. Ausgenommen sind dabei indes Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Gerichtskosten.
Bis zum Ablauf der 3-Monatsfrist haben die Aktionäre der Auden AG die Möglichkeit, ihre Aktien im Basic Board zu handeln.