Vor kurzem fand eine weitere Verhandlung statt. Der Gutachter wurde beauftragt, sein Bewertungsgutachten auf Basis der Informationen aus dem „Discovery-Verfahren“ zu überarbeiten. Nach einer Grobschätzung des IVA erhöht sich der bisher ermittelte Nachbesserungsbetrag von etwas über 20 EUR wesentlich. Die Vorgangsweise des damaligen CEO und OEP-Partners Hanno Bästlein wird zunehmend sehr kritisch gesehen, da der Abfindungspreis offensichtlich bewusst und gezielt zu Lasten des Streubesitzes nach unten gedrückt wurde.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
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