Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft (BKB) hat heute gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische Landesbank AG (OLB) ihr am 07.02.2018 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der OLB über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der OLB auf die BKB als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-Out).
Die BKB hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OLB auf die BKB auf EUR 24,86 je Stückaktie der OLB festgelegt.
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der OLB gefasst werden, die für den 11.05.2018 geplant ist.
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft (BKB) hat heute gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische Landesbank AG (OLB) ihr am 07.02.2018 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der OLB über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der OLB auf die BKB als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-Out).
Die BKB hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OLB auf die BKB auf EUR 24,86 je Stückaktie der OLB festgelegt.
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der OLB gefasst werden, die für den 11.05.2018 geplant ist.
Kontakt:
Oldenburgische Landesbank AG
Unternehmenskommunikation
Britta Silchmüller
Tel.: (04 41) 2 21 12 13
Fax: (04 41) 2 21 24 25
Email: britta.silchmueller@olb.de
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