von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der XCOM Aktiengesellschaft konnte vergleichsweise beendet werden. Der mit Beschluss des LG Düsseldorf vom 6. März 2018 festgestellte Vergleich sieht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags von EUR 218,86 um EUR 26,14 auf EUR 245,- vor. Von dieser Regelung profitieren auch die nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 134/17 AktE
Coello Garcia u.a. ./. FinTech Group AG
5 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, FinTech Group AG:
Rechtsanwälte PricewaterhouseCoopers Legal, 50668 Köln
Das Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der XCOM Aktiengesellschaft konnte vergleichsweise beendet werden. Der mit Beschluss des LG Düsseldorf vom 6. März 2018 festgestellte Vergleich sieht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags von EUR 218,86 um EUR 26,14 auf EUR 245,- vor. Von dieser Regelung profitieren auch die nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 134/17 AktE
Coello Garcia u.a. ./. FinTech Group AG
5 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, FinTech Group AG:
Rechtsanwälte PricewaterhouseCoopers Legal, 50668 Köln
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