In der 2. Verhandlung am 15.3.2018 wurde ein Vergleich, dem noch die (Korrektur durch Red.: nicht) anwesenden Antragsteller zustimmen müssen, geschlossen. Die Ausgangsforderung des Streubesitzes von 1,00 EUR plus 4% Zinsen p.a. wurde auf 0,85 EUR je Stück inklusive Zinsen reduziert und der Kostenersatz für die Antragsteller mit Augenmaß festgelegt. Dies entspricht einer prozentuellen Nachbesserung von etwas unter 10 Prozent. Nach den ergänzenden Informationen durch den Vertreter des Unternehmens liegt dieser Betrag an der oberen Grenze. Die Alternative ist die Beauftragung eines neuerlichen Gutachtens und die damit verbundene Verlängerung des Verfahrens. Dies verursacht einerseits beachtliche zusätzliche Kosten für den Antragsgegnerin und andrerseits besteht für die Antragsteller das nicht unerhebliche Risiko, dass die endgültige Nachbesserung unter 0,85 EUR zu liegen kommt.
Aus Sicht des IVA wurde mit tatkräftiger Unterstützung des Gremiums ein wirtschaftlich vernünftiger Vergleich geschlossen.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Aus Sicht des IVA wurde mit tatkräftiger Unterstützung des Gremiums ein wirtschaftlich vernünftiger Vergleich geschlossen.
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