Eine außerordentliche Hauptversammlung der Dürkopp Adler AG hat am späten Abend des 20. März 2018 der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die DAP Industrial AG mit Sitz in Bielefeld, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 zugestimmt. Die DAP Industrial AG ist eine 100% Tochtergesellschaft der ShangGong Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, Volksrepublik China. Insgesamt stimmten 96,64 % des vertretenen Grundkapitals der Dürkopp Adler AG für die Maßnahme.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin erfolgt im Rahmen einer Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf die DAP Industrial AG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss im Handelsregister der Dürkopp Adler AG und der Verschmelzungsbeschluss im Handelsregister der DAP Industrial AG eingetragen worden sind. Nach Wirksamwerden des Squeeze-out wird die festgesetzte Barabfindung an die Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin erfolgt im Rahmen einer Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf die DAP Industrial AG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss im Handelsregister der Dürkopp Adler AG und der Verschmelzungsbeschluss im Handelsregister der DAP Industrial AG eingetragen worden sind. Nach Wirksamwerden des Squeeze-out wird die festgesetzte Barabfindung an die Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden.
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