Thelen Holding GmbH
Essen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen
ISIN DE000A1RFGW0/ WKN A1RFGW
ISIN DE000A0Z24K6/ A0Z24K
Essen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen
ISIN DE000A1RFGW0/ WKN A1RFGW
ISIN DE000A0Z24K6/ A0Z24K
Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG („nachfolgend „AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG“), vom 15. Dezember 2016 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Thelen Holding GmbH, Essen (nachfolgend „Thelen Holding GmbH“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 24.02.2017 in das Handelsregister der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Essen (HRB 20779) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Aktien“) der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG in das Eigentum der Thelen Holding GmbH übergegangen. Die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG verbriefen nur noch die Barabfindungsansprüche. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG eine von der Thelen Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,60 für je eine Aktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch die NICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen geprüft und bestätigt, die das Landgericht Dortmund auf Antrag der Thelen Holding GmbH durch Beschluss als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt hatte.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister durch die
Der Übertragungsbeschluss wurde am 24.02.2017 in das Handelsregister der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Essen (HRB 20779) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Aktien“) der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG in das Eigentum der Thelen Holding GmbH übergegangen. Die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG verbriefen nur noch die Barabfindungsansprüche. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG eine von der Thelen Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,60 für je eine Aktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch die NICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen geprüft und bestätigt, die das Landgericht Dortmund auf Antrag der Thelen Holding GmbH durch Beschluss als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt hatte.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister durch die
Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen,
über die jeweilige Depotbank.
Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsgemäß ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien in Form einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an der Globalurkunde sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG provisions- und spesenfrei. Zur Abgeltung der Kundenprovision erhalten die Depotbanken EURO 5,00 pro Aktiendepot.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG gewährt werden.
Essen, im März 2017
Thelen Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. März 2017