Generali Deutschland AG
München
Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung in dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der AachenMünchener Versicherung AG, Aachen, gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG
Beschluss
In dem Spruchverfahren gemäß §§ 327a ff. AktG
1. - 18.
Antragsteller,
gegen
19. die Aachener und Münchener Versicherung AG, Aureliusstr. 2, 52064 Aachen,
20. Generali Deutschland Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Tunistr. 19-23, 50667 Köln,
Antragsgegnerinnen,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf,
weiterer Beteiligter:
21. Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wenner, Weißenburgerstr. 76, 50670 Köln,
gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre,
hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, die Handelsrichterin Brück und den Handelsrichter Maaßen am 7. August 2015 beschlossen:
Die Anträge der Antragsteller zu 12 und 17 werden zurückgewiesen.
Die angemessene Barabfindung für die von der Hauptversammlung der Aachener und Münchener Versicherung AG am 25. Juni 2002 gemäß § 327 a AktG für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin wird gerichtlich auf EUR 429,04 je Stückaktie festgesetzt.
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und der Auslagen des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre. Die Antragsgegnerinnen tragen ferner die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1-11, 13-16 und 18. Die Antragsteller zu 12 und 17 sowie die Antragsgegnerinnen tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Gegenstandswert wird auf EUR 3.000.553,92 festgesetzt.
Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen.
München und Aachen, im März 2017
Generali Deutschland AG
Der Vorstand
AachenMünchener Versicherung AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. März 2017
Antragsteller,
gegen
19. die Aachener und Münchener Versicherung AG, Aureliusstr. 2, 52064 Aachen,
20. Generali Deutschland Holding AG, vertreten durch den Vorstand, Tunistr. 19-23, 50667 Köln,
Antragsgegnerinnen,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf,
weiterer Beteiligter:
21. Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wenner, Weißenburgerstr. 76, 50670 Köln,
gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre,
hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, die Handelsrichterin Brück und den Handelsrichter Maaßen am 7. August 2015 beschlossen:
Die Anträge der Antragsteller zu 12 und 17 werden zurückgewiesen.
Die angemessene Barabfindung für die von der Hauptversammlung der Aachener und Münchener Versicherung AG am 25. Juni 2002 gemäß § 327 a AktG für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin wird gerichtlich auf EUR 429,04 je Stückaktie festgesetzt.
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und der Auslagen des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre. Die Antragsgegnerinnen tragen ferner die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1-11, 13-16 und 18. Die Antragsteller zu 12 und 17 sowie die Antragsgegnerinnen tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Gegenstandswert wird auf EUR 3.000.553,92 festgesetzt.
Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen.
München und Aachen, im März 2017
Generali Deutschland AG
Der Vorstand
AachenMünchener Versicherung AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. März 2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen