von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VEDES AG hat das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 29. Juni 2026 die Barabfindung auf EUR 23,50 erhöht (wie bereits in dem Teilvergleich festgelegt): https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/03/bekanntmachung-des-teilvergleichs-zum.html
Das Landgericht bestätigte diese vergleichsweise Erhöhung:
"Die von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung wird auf 23,50 € festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 11.12.2021 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen."
Lediglich drei Antragsteller sind dem Teilvergleich nicht beigetreten. Diese hatten nach Aufforderung durch das Gericht keine weiteren Einwendungen erhoben. Das Landgericht wies daher die Spruchanträge zurück und sprach keine Kostenerstattung aus.
Das Landgericht begründete dies wir folgt:
"Die Barabfindung war insgesamt auf den Betrag, auf den sich fast alle Antragsteller mit der Antragsgegnerin geeinigt haben, festzusetzen. (Neuer) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist der Barabfindungsbetrag aus dem Teilvergleich. Soweit der Antragsteller zu 15 diesen für zu niedrig hält, hätte er konkrete Einwendungen gegen die Höhe dieses Betrags erheben können, was er nicht getan hat. (...)
Die Kostenentscheidung beruht auf § 15 SpruchG. Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die mit keinem Erfolg nach einem Mehrheitsvergleich das Verfahren fortgesetzt haben, entspricht es nicht der Billigkeit, diese der Antragsgegnerin aufzuerlegen. Vielmehr haben diese Antragsteller die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen (vgl. BeckOGK/Drescher, 1.2.2026, SpruchG § 15 Rn. 24, m.w.N.)."
Gegen den Beschluss kann noch innerhalb von einem Monat Beschwerde eingfelegt werden.
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29. Juni 2026, Az. 1 HK O 405/22Hoppe, M. u.a. ./. VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eG
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, 81927 München
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen