Auf der kommenden Hauptversammlung der Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau am 20. August 2026 soll unter TOP 7 ein Squeeze-out zugunsten der VFHV GmbH beschlossen werden.
Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses lautet:
"Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau mit Sitz in Bad Brückenau werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der VFHV GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 68351 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 46,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie auf die VFHV GmbH übertragen.
Die Angemessenheit der abgebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Aus einer Mitteilung gem. § 20 Abs. 6 AktG ergibt sich, dass Frau Maria-Theresia von Finck gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i. V.m. § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen VFHV GmbH mit Sitz in München zugerechnet wird.
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