von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2021 laufenden Spruchverfahren zu dem von der
msg systems ag mit der msg life ag als beherrschter Gesellschaft
abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG Stuttgart einen Verhandlungstermin auf Montag, den 6. Juli 2026, 09:30 Uhr, im Gerichtsgebäude - Commercial Court Stuttgart - Schelmenwasenstraße 16-20, 70567 Stuttgart, bestimmt. Bei dem Termin soll die Vertragsprüferin angehört werden.
Den Minderheitsaktionären wird in dem Beherrschungsvertrag eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie angeboten. Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr je msg-life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, netto EUR 0,03.
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