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Dienstag, 14. Juli 2026

Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 14. Juli 2026 – Der Vorstand der Nagarro SE, München (die „Gesellschaft“), informiert über Ereignisse im Zusammenhang mit der stichprobenartigen Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) gemäß § 107 Abs. 1 Satz 3 WpHG..

Mit Feststellungsbescheid vom 10. Juni 2026, der Gesellschaft an demselben Tag zugestellt, stellte die Bafin die Fehlerhaftigkeit des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 fest. Betroffen sind im Wesentlichen die Aufzeichnung, Erfassung und geografische Aufschlüsselung von Umsatzerlösen, die erstmalige bilanzielle Erfassung von Unternehmenserwerben sowie die Beschreibung des Geschäftsmodells und die Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht. Die vorstehende Wiedergabe der Beanstandungen erfolgt zusammenfassend und ist nicht abschließend.

Der Vorstand der Gesellschaft war und ist nach sorgfältiger Prüfung und Abstimmung mit den Abschlussprüfern und externen Beratern weiterhin der Auffassung, dass der in Rede stehende Konzernabschluss und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht keine im Sinne von § 109 WpHG wesentlichen Fehler aufweisen. Die Gesellschaft legte am 11. Juni 2026 Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid ein und beantragte zugleich beim OLG Frankfurt a.M. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Das OLG Frankfurt a.M. hat diesen Antrag aufgrund einer summarischen Prüfung mit Beschluss vom 14. Juli 2026 abgelehnt. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass die Bafin die Fehlerfeststellungen nunmehr auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens unverzüglich veröffentlichen wird.

Etwaige bestandskräftige Fehlerfeststellungen haben nach Information der Gesellschaft keine Auswirkungen auf spätere Konzernabschlüsse oder zusammengefasste Lageberichte. Zudem hatte die Gesellschaft nach externen Vorwürfen aus der Vergangenheit bezüglich Betrugs bereits die Kanzlei White & Case beauftragt, um mit Unterstützung von Alvarez & Marsal eine unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe durchzuführen; keine der in früheren Medienberichterstattungen oder Kommentaren von Leerverkäufern vorgebrachten Behauptungen erwies sich als begründet, und es wurden keine Hinweise auf Betrug oder ein Fehlverhalten gefunden.

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