NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
Colmarer Straße 11
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 310205.
Zielgesellschaft:
ALL FOR ONE GROUP SE
Rita-Maiburg-Strasse 40
70794 Filderstadt
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 774576.
ISIN: DE0005110001 (WKN: 5110001)
Die VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der ALL FOR ONE GROUP SE (die "Gesellschaft" oder "ALL FOR ONE") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (die "ALL FOR ONE-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 67,50 je ALL FOR ONE-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute ein Business Combination Agreement in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.
Darüber hinaus hat die Bieterin Vereinbarungen mit den größten Aktionären von ALL FOR ONE abgeschlossen, die diese Aktionäre verpflichten, vorbehaltlich der Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarungen, das Übernahmeangebot für alle von ihnen gehaltenen ALL FOR ONE-Aktien anzunehmen, d.h. 54,7% der gesamten ALL FOR ONE-Aktien.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich u.a. Fusionskontrollfreigaben, und ist an eine Mindestannahmequote von 75 % geknüpft.
Die Bieterin hat sich verpflichtet, vor dem 1. Januar 2029 keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ALL FOR ONE abzuschließen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll ist, beabsichtigt die Bieterin auf der Grundlage des Angebotspreises, der bereits unter Berücksichtigung einer strategischen Prämie berechnet wurde, ein mögliches Delisting von ALL FOR ONE und/oder ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre einzuleiten. Dies könnte zu einer weiteren Verringerung der Handelsliquidität führen.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer
unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen
und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit
zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der Bieterin
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Internet unter der Adresse www.afo-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ALL FOR ONE-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von ALL FOR ONE-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.afo-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von ALL FOR ONE-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere ALL FOR ONE-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
Frankfurt am Main, 16. Juli 2026
VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
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