Covestro AG
Leverkusen
WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass weitere Aktionäre gegen den von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2026 zu Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covestro AG (Minderheitsaktionäre) auf die XRG P.J.S.C. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Anfechtungsklagen erhoben haben.
Die beiden weiteren Klagen sind vor dem Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 82 O 49/26 und 82 O 50/26 anhängig.
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juli 2026
Erste Anfechtungsklage: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/07/anfechtungsklage-gegen-den-squeeze-out.html
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