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Donnerstag, 2. Juli 2026

Heliad AG: Beginn der Annahmefrist für das Erwerbsangebot der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH voraussichtlich am 28. Juli 2026

Corporate News 

Die Heliad AG („Gesellschaft“) informiert ihre Aktionäre darüber, dass die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH („GfBk“) der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Annahmefrist für das öffentliche Erwerbsangebot voraussichtlich am 28. Juli 2026 beginnen und am 14. August 2026 enden wird.

Die Gesellschaft hatte am 24. Juni 2026 in einer Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass die GfBk beabsichtigt, den Aktionären der Gesellschaft ein Erwerbsangebot zu unterbreiten. Im Rahmen dieses Erwerbsangebotes beabsichtigt die GfBk den Erwerb von bis zu 750.000 Aktien der Heliad AG zu einem Preis von 14,25 EUR je Aktie.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage voraussichtlich am 27. Juli 2026, nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, den Aktionären der Gesellschaft zusätzlich auf der Webseite https://www.heliad.com/investor-relations (Rubrik „Erwerbsangebot“) zur Verfügung stellen.

Disclaimer

Die Heliad AG ist nicht Bieterin des Erwerbsangebots; für die Inhalte der Angebotsunterlage ist ausschließlich die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH verantwortlich. Die Veröffentlichung des Erwerbsangebots auf der Website der Heliad AG erfolgt ausschließlich zur Information der Aktionäre und stellt weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft noch ein öffentliches Werben für das Erwerbsangebot dar.

Bei der Veröffentlichung des Erwerbsangebots auf der Website der Heliad AG handelt es sich zudem nicht um eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe einer ausländischen Rechtsordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen können. Jegliche Verantwortung der Heliad AG für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte, einschließlich der Bieterin, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

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