von RA Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Nachprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG, Wien, gemäß GesAusG zugunsten der IMMOFINANZ AG (nunmehr: CPI Europe AG) hatte das Handelsgericht beschlossen, gemäß § 225g Abs. 1 österreichisches AktG mit dem Verfahren auf unbestimmte Zeit innezuhalten und das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses ("Gremium") zu beauftragen. Das Gremium hat nunmehr eine erste Verhandlung mit den Parteien auf den 15. September 2026, 14:00 Uhr, anberaumt.
Bei dem Termin soll die Sach- und Rechtslage erörtert werden, insbesondere im Hinblick auf die Frage des Buchwerts des Eigenkapitals, der Schwärzungen im Bewertungsgutachten PwC sowie der Unternehmensplanung.
Gr. 1/26
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 f
Firmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. CPI Europe AG (früher: IMMOFINANZ AG)
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)
gemeinsamer Vertreter: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
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