von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG hat das LG Hamburg die Antragserwiderung der Antragsgegnerin den anderen Beteiligten zugestellt. Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 20. August 2026 zu der Erwiderung Stellung nehmen. Das Landgericht hat des Weiteren mitgeteilt, voraussichtlich im Oktober oder November die Sache verhandeln und den sachverständigen Prüfer anhören zu wollen.
LG Hamburg, Az. 403 HKO 140/25Walle u.a. ./. ENCAVIS GmbH (zuvor: Elbe BidCo GmbH)
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg
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