von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG hat das LG
Nürnberg-Fürth einen Beweisaufnahmetermin auf den 26. Oktober 2026, 10
Uhr, angesetzt. Nunmehr soll doch Herr WP Lars Franken von der sachverständigen Prüferin IVC Independent Valuation & Consulting
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört werden.
Die
Anhörung soll sich laut der gerichtlichen Verfügung im Wesentlichen auf
die Ermittlung des Betafaktors beziehen und dabei insbesondere auf
folgende Fragen:
"-
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen unternehmenseigenen
Betafaktor zu ermitteln, insbesondere wann liegt eine ausreichende
Liquidität vor?
- Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Unternehmen der Peer Group?
-
Welche Unternehmen befanden sich noch in der engeren Auswahl (Log List,
vgl. S. 78 Rn. 292 des Prüfberichts) und aus welchen Gründen wurden
diese nicht in die Peer Group aufgenommen?
- Aus welchen Gründen wurden keine deutschen oder europäischen (hinsichtlich des Un-
ternehmens „moneysupermarket.com“ wird im Bewertungsgutachten als Land „Britain“ (S. 58) und im Prüfbericht Indien (S. 79) angegeben) Unternehmen ausgewählt?
ternehmens „moneysupermarket.com“ wird im Bewertungsgutachten als Land „Britain“ (S. 58) und im Prüfbericht Indien (S. 79) angegeben) Unternehmen ausgewählt?
-
Wurde bei der Auswahl berücksichtigt, dass die Gesellschaft vorliegend
nicht auf dem europäischen oder asiatischen Onlinereisemarkt tätig war?
Wenn ja, in welcher Weise?
-
Wurden Besonderheiten des amerikanischen und des asiatischen
Onlinereisemarkts im Vergleich zum deutschen und europäischen
berücksichtigt? Wenn ja, wie? Hierzu wird von Antragstellern ausgeführt,
dass die anderen Unternehmen eine andere Marktpräsenz hätten. So weise
der US-amerikanische Onlinereisemarkt einen anderen Reifegrad auf.
Hierdurch ergäben sich andere unternehmensspezifische Voraussetzungen,
so etwa nachlassende Marktdynamik und sinkende Provisionsquoten. Trifft
es zu? Wenn ja, wie wirkst sich dies vorliegend aus?
-
Welche Unterschiede hinsichtlich der Größe, Rentabilität und des
(Umsatz) Wachstums bestehen zwischen der bewerteten Gesellschaft und den
Peer-Group-Unternehmen (vgl. S. 86, Rn. 318 des Prüfberichts)?
-
Aus welchem Grund wurde ein Durchschnittswert der Peer Group gebildet?
Liegen Gründe in der bewerteten Gesellschaft im Vergleich zu den
Unternehmen der Peer Group vor, die es rechtfertigen, vom Durchschnitt
abzuweichen?
-
Wie würde sich eine Absenkung des Betafaktors rechnerisch auf die
Unternehmensbewertung/Höhe der Barabfindung auswirken, wenn dieser unter
0,95 läge (vgl. S. 94, Rn. 349 des Prüfberichts)?
- Wurde ein Branchenbetafaktor ermittelt? Wenn ja, wie hoch ist er?"
Über
das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht
Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016
das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner
wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel
Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig,
geführt.
Nach der derzeitigen (unzureichenden)
gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem
Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung
des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht
aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der
Barabfindung.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart
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