von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG
hat das LG Hamburg einen Anhörungstermin auf den 13. Juli 2023, 11:00 Uhr, angesetzt. Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer zu ihrem Prüfungsbericht angehört werden.
Der gemeinsame Vertreter und die Antragsteller können bis zum 19. Mai 2023 zu der nunmehr vorliegenden Antragserwiderung Stellung nehmen.
LG Hamburg, Az. 403 HKO 90/22Rolle u.a. ./. SinnerSchrader AG (vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main
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