von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der bereits im Juni 2022 angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADLER Real Estate AG zugunsten der Hauptaktionärin Adler Group S.A. soll nunmehr auf der außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 28. April 2023, beschlossen werden. Die Unterlagen zu dem Squeeze-out (Übertragungsbericht mit dem Auftragsgutachten der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Prüfungsbericht der A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und die Jahresabschlüsse - natürlich ohne den für 2022) sind auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar:
https://adler-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ausserordentliche-hauptversammlung-2023/
Laut dem Übertragungsbericht gibt es noch 3,10 % freie Aktionäre. Diese sollten sich durch eine Aktionärsvereinigung vertreten lassen, wenn sie nicht selber zu der in Präsenz stattfindenden Hauptversammlung kommen können oder wollen.
Die Adler Group S.A., Luxemburg, hat kürzlich mitgeteilt, dass sie den Minderheitsaktionären als
Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung
in Höhe von EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
anbietet. Für diese Gegenleistung liegt eine Gewährleistungserklärung der Quirin Privatbank AG, Berlin, vor. Die Angemessenheit des angebotenen (deutlich unter dem NAV liegenden) Barabfindungbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden (wobei eine mögliche Nachbesserung nicht durch eine Bankgarantie abgesichert ist).
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