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Mittwoch, 22. März 2023

SLM Solutions Group AG: Vorzeitige Rückzahlung der noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2017/2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lübeck, 20. März 2023 – Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft be­schlossen, von dem Kündigungsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die noch ausstehenden Wandel­schuld­verschreibungen 2017/2024 (ISIN DE000A2GSF58, die „Wandelschuld­verschrei­bungen 2017/2024“) gemäß § 5(c) der Emissions­bedingungen der Wandel­schuld­verschreibungen 2017/2024 (die „Emissions­bedingungen“) Gebrauch zu machen, nachdem sich der Gesamt­nenn­betrag infolge der von Anleihegläubigern erklärten Kündigungen auf EUR 2,2 Mio. und damit weniger als 15% des Gesamtnennbetrags von EUR 58,5 Mio., zu dem die Gesellschaft die Wandel­schuld­verschreibungen 2017/2024 ur­sprünglich begeben hatte, reduziert hat. Nach Maßgabe von § 5(c) der Emissions­bedingungen wird die Gesellschaft die noch aus­stehenden Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 insgesamt mit Wirkung zum 10. Mai 2023 (der „Rückzahlungstag“) kündigen und dies den Anleihegläubigern auch noch gesondert bekanntmachen. Soweit Anleihegläubiger nicht bis einschließlich zum fünfzehnten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag, d.h. bis zum Ablauf des 18. April 2023, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen, werden die gekündigten Wandel­schuldverschreibungen 2017/2024 am Rück­zahlungstag zum Nennbetrag zuzüglich aufge­laufener Zinsen zurückgezahlt.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Nikon AM. AG hatte nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot kürzlich ein Squeeze-out-Verlangen gestellt.

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