Lübeck, 20. März 2023 – Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, von dem Kündigungsrecht der Gesellschaft in Bezug auf die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 (ISIN DE000A2GSF58, die „Wandelschuldverschreibungen 2017/2024“) gemäß § 5(c) der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 (die „Emissionsbedingungen“) Gebrauch zu machen, nachdem sich der Gesamtnennbetrag infolge der von Anleihegläubigern erklärten Kündigungen auf EUR 2,2 Mio. und damit weniger als 15% des Gesamtnennbetrags von EUR 58,5 Mio., zu dem die Gesellschaft die Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 ursprünglich begeben hatte, reduziert hat. Nach Maßgabe von § 5(c) der Emissionsbedingungen wird die Gesellschaft die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 insgesamt mit Wirkung zum 10. Mai 2023 (der „Rückzahlungstag“) kündigen und dies den Anleihegläubigern auch noch gesondert bekanntmachen. Soweit Anleihegläubiger nicht bis einschließlich zum fünfzehnten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag, d.h. bis zum Ablauf des 18. April 2023, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen, werden die gekündigten Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 am Rückzahlungstag zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Nikon AM. AG hatte nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot kürzlich ein Squeeze-out-Verlangen gestellt.
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